Polizei beschlagnahmt Smartphone weil eine Festnahme damit gefilmt wurde
Hallo Leute,
ich versuche es kurz zu halten....
Ich habe eine Festnahme mit dem Smartphone gefilmt die etwas aus dem Ruder lief und wo Polizisten ein paar betrunkene Jungs mit dem Schlagstock bearbeitet haben weil die sich gegen die Festnahme gewehrt haben... es war nachts und ich denke man erkennt nicht wirklich viel auf dem Video. Als die Situation so halber unter Kontrolle war kamen ein Paar Polizisten zu mir und verlangten mein Handy. Ich wollte es zuerst nicht abgeben doch als die mir mit einer Festnahme gedroht haben gab ich das Ding einfach ab. Den pin habe ich aber nicht verraten....
Jetzt ist es beim Staatsanwalt und wird evtl als Beweisstück gehalten.
Frage: hab ich das Recht es wieder zu bekommen? Wenigstens die Karte die ich monatlich zahlen muss (Vertrag) Oder können die von mir aus das Video runter laden und mir das Handy schicken? Habe noch die Rechnung vom Handy und es war nicht grad billig...
Hatte schon mal einer so eine Situation?
Gruß
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
deren Aktionen wollen sie wohl nicht von Privatpersonen dokumentiert haben, wer weiss warum?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freede/1444745293_nmmslarge.jpg?v=1444745293000)
DAS ist die hilfreichste Antwort??? Da wird nicht eine Frage beantwortet!
Es ist wohl eher die Antwort die der (vorurteilsbelastete) Fragesteller hören wollte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Helefant/1444748229_nmmslarge.jpg?v=1444748229000)
Sollte das wirklich wahr sein: schnell zum Rechtsanwalt!
Ich schätze schon dass Du einen Anspruch auf Herausgabe hättest. Allerdings wirds halt trotzdem Monate dauern, bis Du den wirklich durchsetzen kannst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja uns außerdem würde ich auf Schadenersatz klagen da heutzutage ein Smartphone sehr wichtig ist
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nö, es wurde beschlagnahmt. Deshalb entscheidet sowieso ein Richter innerhalb von drei Tagen, ob es weiter einbehalten wird. Und sollte das Verfahren ordentlich abgelaufen sein, wird es wohl auch solange einbehalten werden, bis die Daten ausgewertet werden. Man kann natürlich Hilfe anbieten mit der Herausgabe des PIN, dann könnte es schneller gehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
habe das Handy nach einer Woche bekommen als ich mit dem pin und Sperr Code wieder kam. bloß ausgewertet hat es nicht die normale Polizei (nicht befugt da nur Realschulabschluss) :))) sondern die Kripo da an diesem Abend noch was anderes in unmittelbarer nähe geschah...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PepsiMaster/1444744035_nmmslarge.jpg?v=1444744035000)
hab ich das Recht es wieder zu bekommen?
Wenn es als Beweismittel für das laufende Verfahren nicht mehr erforderlich ist. Du solltest zeitnah und schriftlich/formlos die Herausgabe beantragen.
Wenigstens die Karte die ich monatlich zahlen muss (Vertrag)
die SIM Karte, die im Handy steckt, kannst Du ja sperren lassen. Dein Mobilfunkprovider schickt Dir dann eine neue zu.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/freede/1444745293_nmmslarge.jpg?v=1444745293000)
Wer die Musik bestellt... mit euren schei... Handys, immer alles und jeden filmen.
Nun hast du damit ein Beweismittel erschaffen. Als solches wurde es sichergestellt.
eine Festnahme mit dem Smartphone gefilmt die etwas aus dem Ruder lief und wo Polizisten ein paar betrunkene Jungs mit dem Schlagstock bearbeitet haben weil die sich gegen die Festnahme gewehrt haben
Das was diese Jungs gemacht haben ist eine Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).
Wenn dein Handy ausgewertet wurde erhälst du es zurück. Stellst du das Video danach in´s Internet machst du dich damit u.U. strafbar!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich darf filmen wen ich will :) außerdem wäre nicht einer von denen so aggressiv und hätte den "Bullen" nicht raushängen lassen wäre ja nix geschehen
Wer soll denn den Anwalt zahlen? Es reicht, wenn er es bei der Polizei/Staatsanwaltschaft fordert! Die müssen dann einen Richter entscheiden lassen.