Polizei beschlagnahmt Smartphone weil eine Festnahme damit gefilmt wurde

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

deren Aktionen wollen sie wohl nicht von Privatpersonen dokumentiert haben, wer weiss warum?


freede  29.09.2014, 09:01

DAS ist die hilfreichste Antwort??? Da wird nicht eine Frage beantwortet!

Es ist wohl eher die Antwort die der (vorurteilsbelastete) Fragesteller hören wollte.

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Sollte das wirklich wahr sein: schnell zum Rechtsanwalt!

Ich schätze schon dass Du einen Anspruch auf Herausgabe hättest. Allerdings wirds halt trotzdem Monate dauern, bis Du den wirklich durchsetzen kannst.


Staatshasser  02.01.2016, 19:29

Ja uns außerdem würde ich auf Schadenersatz klagen da heutzutage ein Smartphone sehr wichtig ist

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Still  04.03.2014, 22:01

Wer soll denn den Anwalt zahlen? Es reicht, wenn er es bei der Polizei/Staatsanwaltschaft fordert! Die müssen dann einen Richter entscheiden lassen.

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Drizzt1977  05.03.2014, 16:06
@Still

Nö, es wurde beschlagnahmt. Deshalb entscheidet sowieso ein Richter innerhalb von drei Tagen, ob es weiter einbehalten wird. Und sollte das Verfahren ordentlich abgelaufen sein, wird es wohl auch solange einbehalten werden, bis die Daten ausgewertet werden. Man kann natürlich Hilfe anbieten mit der Herausgabe des PIN, dann könnte es schneller gehen.

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KaeteK  28.09.2014, 23:36
@Still

Wer soll denn den Anwalt zahlen?

Tja, sowas muß man sich vorher überlegen...

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habe das Handy nach einer Woche bekommen als ich mit dem pin und Sperr Code wieder kam. bloß ausgewertet hat es nicht die normale Polizei (nicht befugt da nur Realschulabschluss) :))) sondern die Kripo da an diesem Abend noch was anderes in unmittelbarer nähe geschah...

hab ich das Recht es wieder zu bekommen?

Wenn es als Beweismittel für das laufende Verfahren nicht mehr erforderlich ist. Du solltest zeitnah und schriftlich/formlos die Herausgabe beantragen.

Wenigstens die Karte die ich monatlich zahlen muss (Vertrag)

die SIM Karte, die im Handy steckt, kannst Du ja sperren lassen. Dein Mobilfunkprovider schickt Dir dann eine neue zu.

Wer die Musik bestellt... mit euren schei... Handys, immer alles und jeden filmen.

Nun hast du damit ein Beweismittel erschaffen. Als solches wurde es sichergestellt.

eine Festnahme mit dem Smartphone gefilmt die etwas aus dem Ruder lief und wo Polizisten ein paar betrunkene Jungs mit dem Schlagstock bearbeitet haben weil die sich gegen die Festnahme gewehrt haben

Das was diese Jungs gemacht haben ist eine Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB).

Wenn dein Handy ausgewertet wurde erhälst du es zurück. Stellst du das Video danach in´s Internet machst du dich damit u.U. strafbar!


wow4ik 
Beitragsersteller
 10.03.2014, 09:09

Ich darf filmen wen ich will :) außerdem wäre nicht einer von denen so aggressiv und hätte den "Bullen" nicht raushängen lassen wäre ja nix geschehen

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freede  10.03.2014, 12:54
@wow4ik

Dann darf ich dich also auch filmen!?

Hast ja jetzt gesehen was dir das gebracht hat...

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KaeteK  28.09.2014, 23:31
@wow4ik

Du darfst keine Personen ohne deren Erlaubnis filmen oder fotografieren..

Die werden den Film eh löschen, bevor du das Handy in die Finger bekommst.

Mich nervt das so mit der Filmerei

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himura85  19.11.2017, 22:19
@wow4ik

Filmen: Ja.

Tonaufzeichnung: Nein -> § 201 StGB

Und: auch das Anschreien eines Menschen ist "
nichtöffentlich gesprochenes Wort", da nicht "jeder" angesprochen wird, sondern nur eine / mehrere bestimmte Person/nen

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