Ich Verzweifle! Wieso dauert die Akteneinsicht so lange?

Hey...

also ich habe wegen einer Strafsache ( näheres unten), einen Anwalt im September beauftragt. Der riet mir nicht zur Vorladung zu gehen ( Polizei hat gegen mich ermittelt) und dass er erstmal Akteneinsicht nimmt und er sich dann meldet. Nun vor 4 Wochen schrieb ich ihm ob sich was getan hat, es kam nur "noch nicht usw" zurück....Es ist doch nicht normal dass es 4 Monate dauert..ist das ein Zeichen, dass ich verurteilt werde??

Zur Sache. Mein damaliger Freund beschuldigt mich 6000 Euro aus seiner Schublade geklaut zu haben. Es war halt so, dass er morgens zur Arbeit ist und ich danach zur Schule und am Nachmittag fing er an mich zu beschuldigen usw. Auf dem Briefumschlag in dem angeblich das Geld drin war, sind auch meine Fingerabdrücke. Da er mir diesen Briefumschlag noch am Abend davor zeigte und da waren paar 50 euro Scheine drin und diese waren komischer weise noch da in dem Umschlag, jedoch 6000 euro geklaut. ( also das ist nur dass was ich aus seinen erzählungen weiß)...Ich bin so verzweifelt, ich habe kein geld um ein gerichtsverfahren zu bezahlen-bin schülerin, grade 18 geworden..

Was meint ihr wieso dauert die Akteneinsicht so lange? Die Polizei kann ja auch kaum was ermitteln...Die haben Fingerabdrücke genommen, Wohnung auf Einbruchsspuren untersucht ( waren keine), und die Vermiterin die unten wohnt befragt ob sie was gehört.hat Komischerweise waren alle Haustüren auf, als mein freund nachhause kam..Ich kann mich nicht erinnern eine aufgelassen zu haben. . Das kann doch nicht sein, dass er mit der Lüge durchkommt. Der hat mich so ausgetrickst...Und das viele Geld hat er angeblich im Casino beim Poker gewonnen. Er geht jedes Wochenende Pokern...

Das kann doch nicht sein..woher hätte ich wissen sollen dass er so tut als wären in dem umschlag 6000 euro gewesen und mich beschuldigt. das ding ist auch dass er einen aus seiner familie bestimmt anstiftet wird, dass derjenige mal 6000 euro gesehen hat- meinte er zu mir. Er wohnt aber nicht mehr zuhause, sondern alleine in einer wohnung..

Was meint ihr? Wieso dauert das so lange und werde ich jetzt wirklich unschuldig verurteilt?

Geld, Polizei, Anwalt, Gericht, Staatsanwaltschaft, Strafrecht
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
Roller verkauft ohne Kaufvertrag. Folgen?

Hallo, folgendes Problem:

Ich habe mein Roller vor 6 Monaten zum Verkauf bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, und schon nach 1 Tag verkauft.

Der Roller wurde abgeholt und bei der Geld/Warenübergabe schlossen wir eine Art mündliches Kaufvertrag ab, zB. dass ich versichere dass der Roller keine Schäden hat, etc. Der Roller wurde mit Kennzeichen schließlich dem neuen Besitzer übergeben, dessen Name und Anschrift ich dummerweise NICHT habe.

Nun, nach 6 Monaten, als ich im Urlaub war, kam die Polizei vor die Tür , dass sie den verkauften Roller Schrott gefunden hätten, mein Nachbar hat denen mitgeteilt, dass der Roller verkauft wurde und einen neuen Besitzer hat, daraufhin seien die Beamten wieder gegangen, so wurde mir das von meinem Nachbarn jedenfalls mitgeteilt.

Ich habe keinen Brief von der Polizei bekommen und der kleine 'Besuch' der Beamten hat vor 4-5 Tag stattgefunden.

Weiteres: Es handelt sich um einen 50ccm Roller und hat somit keine richtige "Zulassungsstelle". Man müsste, wenn man einen Roller verkauft, ihn bei der Versicherung abmelden, was ich nicht gemacht habe, weil abgesprochen wurde, dass der KÄUFER dies macht.

Zum 1. März muss man für Roller, etc. ein neues Kennzeichen besorgen und somit zur Versicherung gehen und dort verlängern.

Der Verkauf fand am 17.03 statt und ich hatte KEIN gültiges Kennzeichen am Roller dran gehabt.

Somit muss der Käufer eine eigene Versicherung abgeschlossen haben, ich kann mir nicht vorstellen, dass er 6 Monate mit ungültigem Kennzeichen rumgefahren ist, ohne ertappt zu werden.

Als er anscheinend irgendwo gegen gefahren ist, tauschte er das Kennzeichen (seine gültigen) mit meinem abgelaufenen/ungültigen aus.

Nun meine Frage: Wie bereits erwähnt, habe ich keinen Brief von der Polizeidienststelle vor mir liegen. Sollte ich mich dort melden? Wann würde sich die Polizei melden?

Was ich ebenfalls fragen möchte, sollte tatsächlich der Käufer nicht ausfindig gemacht werden und ich für die zustande gekommenen Schäden aufkommen muss, hilft dann etwas dafür, wenn ich beweisen kann, dass ich und meine Familie uns zur geschätzen "Tatzeit" im Ausland befanden?

Wenn alles nichts bringt und ich für alles aufkommen muss, wie viel wird das dann kosten? Also Abschleppkosten, Aufbewahrkosten, etc etc. ???

Mit freundlichem Gruß

verkaufen, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Vertrag, Handel, Notar, Staatsanwaltschaft, Straßenverkehrsordnung
Bei mir wurde Hausfriedensbruch mit Diebstahl verübt - Was tun?

Seit vorgestern fehlen in meiner Wohnung Gegenstände:

  1. Zwei Leinenbeutel mit ca. 50 Tabakspfeifen, die ich immer am Heizkörper hängen habe, und dort nie entferne: Sie sind WEG! Ich habe sie nicht angerührt.

  2. Eine CD, die auf meinem Schreibtisch lag.

Damit jetzt niemand denkt: "Ist mir auch schon passiert. Ich habe auch schon mal gedacht, dieser oder jene Gegenstand müsste dort liegen, dabei hatte ich mich geirrt und ich hatte ihn woanders hingetan."

Diese Dinge fehlen ganz sicher:

  • Die Leinenbeutel mit den Pfeifen hängen immer an der Heizung, auch im Sommer. Ich nehme sie niemals da weg.

  • Die CD lag am Vortag noch da, ich habe sie nicht angerührt, nun fehlt sie.

Ich bin Single und hatte keinen Besuch. D. h.: Es gibt niemanden, außer mir selbst, der diese Dinge wegnehmen hätte können.

Diese Gegenstände können sich nicht in Luft aufgelöst haben.

Außerdem noch: Innerhalb der letzten Wochen fehlten wiederholt Lebensmittel aus meinem Gefrierfach, das konnte ich mir auch nicht erklären. Jetzt allerdings schon.


Das lässt nur den Schluss zu, dass jemand während meiner Abwesenheit in meine Wohnung eingedrungen ist und die Sachen gestohlen hat. Und das kann nur jemand aus dem Haus sein, in dem ich wohne, oder jemand von der Hausverwaltung. Die Wohnung gehört mir selbst, d. h.: Ich habe keinen Vermieter.

Dass es jemand von außerhalb des Hauses war, ist äußerst unwahrscheinlich, da die Haustür immer zugeschlossen ist.

Da ich bisher immer unvorsichtig/nachlässig genug war, beim Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzuziehen und einrasten zu lassen, aber ohne mit dem Schlüssel abzuschließen, kann die Tür jemand mit einer EC-Karte o. ä. sehr schnell und einfach geöffnet haben. Oder mit einem Zweitschlüssel.

Die Frage ist nun, was man da, pragmatischer Weise, am Sinnvollsten tut:

A.) Die Polizei verständigen und Strafanzeige gegen unbekannt erstatten? => Es ist fraglich, was das bringt:

  • Wenn die Polizei ermittelt, dann gibt es Ärger mit den Hausbewohnern, und am Ende heißt es dann: "Der verschludert seine Sachen, und beschuldigt uns dann noch, bei ihm eingebrochen zu haben." Denn zugeben wird das ja niemand. Und beweisen kann ich es nicht.

  • Wenn die Polizei nichts unternimmt, dann kann ich mir ja auch die Anzeige sparen. Denn nur dafür, dass das aktenkundig wird, ohne jeden weiteren Nutzen, ist mir das zuviel Aufwand.

B.) Nichts tun, aber Schloss austauschen und in künftig immer zweimal mit dem Schlüssel zuschließen, gemäß des Mottos "Aus Schaden wird man klug."


Vielleicht ist anderen Usern ja bereits etwas Ähnliches unterlaufen. Was tut man in einem solchen Fall am besten?

Polizei, Einbruch, Diebstahl, gestohlen, Hausfriedensbruch, Staatsanwaltschaft
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe

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