Hallo zusammen, ich versteh die Welt nicht mehr...kurze Erklärung:

Mein Partner wurde vor 4 Jahren zu einer Bewährungsstrafe wegen Betrug (Nr.1) verurteilt (eigentlich keine große sache, aber sein Führungszeugnis hat insgesamt 8 Eintragungen) welche im Januar 2013 ausgelaufen ist. Im August 2013 kam Post von der Staatsanwaltschaft "es wird geprüft ob ein Sozialleistungsbetrug vorliegt und Anklage erhoben wird" - hierzu kurz, er war im Januar 2013 geringfügig beschäftigt und hat dies dem Arbeitsamt 3 Tage zu spät gemeldet, 283 € zu "unrecht" erhalten, zurückbezahlt ende Juli 2013, natürlich wurde Anklage erhoben (Nr.2). Verhandlung Januar 2014 - Staatsanwalt hat 4 Monate auf 4 Jahre Bewährung + 600€ gefordert bekommen hat er: 2700€ Strafe, Sozialprognose gut weil Festanstellung somit keine Bewährung (meinte die Richterin noch extra)+ Gerichtskosten und Anwalt natürlich. Urteil kam Februar. Diesen Montag kam Post von der Staatsanwaltschaft das nun geprüft wird ob die Bewährung (von Nr. 1) um 6 Monate verlängert wird - telefonische Nachfrage heute hat ergeben das es die Bewährungsverlängerung selbstverständlich gibt...

Wie kann das denn möglich sein, wenn ich einen rechtskräftigen beschluß habe nachträglich noch was drauf kommt?

Anwalt nehmen? Oder eher schlechte chancen das was besseres raus kommt?

Danke für Antwort :-)