kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

Guten Tag

Ich wurde vor im Juli 2010 zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagessätzen zu EUR 60,--, bzw. 900 EUR zzgl. Verfahrensgebühr verurteilt und wurde jetzt am deutschen Zoll ausgeschrieben.

Grund ist, dass mir die Berufung mit Hinweis auf ein zwielichtiges Gesetz, nämlich Nach § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO, verweigert wurde. In dem Beschluss wird behauptet, meine Berufung sei unbegründet und für jeden Fachmann sei es klar erkennbar, dass das Urteil rechtens und nicht zu beanstanden sei.

Dies ist jedoch eine dreiste Lüge! Denn war es offensichtlich, dass die Klägerin sich in Widersprüche verwickelt hat.

Meine Frage ist jetzt, ob ich die Zahlung sowie den Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe verweigern kann?

Beim Amtsgericht scheint es keine Möglichkeit zu geben. Aber kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen? Denn die Fakten- und Indizienlage sprechen klar für mich. Außerdem ist der Staatsanwalt entweder wegen Unfähigkeit oder wegen Gewissenlosigkeit seines Amtes zu entheben.

Gemeinnützige Arbeit wird mir auch nicht mehr gewährt und ich lehne alles ab, da ich unschuldig bin und es auch belegen kann und weil ich es der Klägerin nicht gönne, aufgrund ihrer Lügen mir eins reinzudrücken. Aber auch deshalb, weil ich gerade dabei bin, mich selbstständig zu machen.

Revision, Staatsanwaltschaft, Strafrecht, verwaltungsrecht, Befangenheit
Erfährt jemand, der angezeigt wurde, von wem er angezeigt wurde...

... wenn der Anzeigende nicht Opfer/Geschädigter ist, sondern unbeteiligt?

 

Hallo erst mal!

 

Ich formuliere meine Frage nochmal aus:

Wenn ich jemanden anzeige, aber nicht geschädigt wurde, sondern einfach davon erfahren habe; erfährt der Angezeigte, dass die Anzeige von mir kam?

Es geht um eine Anzeige der Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug, ggf. noch Falschaussage.

Hintergrund ist, dass in einem Zivil-Prozess (da war ich als Teil einer Erbengemeinschaft beteiligt) durch zwei Gutachten belegt wurde, dass die Unterschrift auf einem Beweismittel gefälscht war. Dort ist ein rechtsgültiges Urteil gefallen.

Kann ich den "Verurteilten" aus dem Zivil-Prozess jetzt anzeigen wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug? Denn schließlich sagen die Gutachten aus dem Verfahren, dass die Unterschrift auf dem von ihm vorgelegten Beweismittel gefälscht waren. Die Ehefrau des Mannes hatte ausgesagt, sie sei dabeigewesen, wie der "echte Inhaber" der Unterschrift unterschrieben hätte. Das ist ja dann eine Falschaussage vor Gericht.

Die ganze Geschichte ist leider zu lang, um sie hier ausführlich aufzuschreiben, aber ich hoffe, ich habe nichts Wesentliches vergessen.

Die Hauptfrage ist eigentlich, da ich ja nichts mit der Sache zu tun habe, ob der Mensch meinen Namen erfahren würde, wenn ich ihn anzeige?

Vielen Dank für alle Antworten!

Datenschutz, Recht, Gericht, Anzeige, falschaussage, Jura, Prozess, Staatsanwaltschaft, Urkundenfälschung

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