Hallo, angenommen ich hätte ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung, mit welchem ich Waren ins EU Ausland verkaufe (B2B und B2C), falle ich dann unter dem § 18 Abs. 4a UStG, insbesondere § 13b Abs. 5 UStG? Also wäre ich Verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung sowie eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben? Und falls ja, wie würde dann was versteuert werden?
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