Müsste ich eine Umsatzsteuerklärung und Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Hallo, angenommen ich hätte ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung, mit welchem ich Waren ins EU Ausland verkaufe (B2B und B2C), falle ich dann unter dem § 18 Abs. 4a UStG, insbesondere § 13b Abs. 5 UStG? Also wäre ich Verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung sowie eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben? Und falls ja, wie würde dann was versteuert werden?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Also ganz unabhängig ob du Kleinunternehmer bist oder nicht: Eine Umsatzsteuererklärung ist dennoch abzugeben (§ 18 (3) UStG).
Waren ins EU Ausland verkaufe (B2B und B2C), falle ich dann unter dem § 18 Abs. 4a UStG, insbesondere § 13b Abs. 5 UStG?
Du lieferst Waren. Aus § 13b UStG wärst du sowieso schonmal raus, weil dieser nur für sonstige Leistungen und keine Warenlieferungen gilt.
Und ob du Voranmeldungen abgeben musst? Nein. Die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergibt sich für Kleinunternehmer aus dem Warenexport ins EU-Ausland nicht.
Was anderes gilt aber, wenn du Waren aus dem Ausland erhälst: Da muss auch ein Kleinunternehmer ggf. eine Erwerbssteuer (wenn die Summe der innergemeinschaftlichen Erwerbe 12.500 € jährlich übersteigt) oder Einfuhrumsatzsteuer (Drittland, wie USA, China...) zahlen - Natürlich ohne Vorsteuerabzug. Und in den Fällen ist auch eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.
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Oder verstehe ich da etwas falsch?
Nein, das ist schon richtig.
Ab 2024 gilt das auch so für Kleinunternehmer, sofern das kein Fall des § 18 (4a) UStG ist (Du fällst nicht drunter) oder sofern das Finanzamt die Erklärung nicht explizit anfordern.
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Danke für die Antwort und die Erläuterungen. Bezüglich der Umsatzsteuererklärung, diese muss man als Kleinunternehmer meines Wissens nach seit 2024 nicht mehr abgeben, aufgrund des Wachstumschancengesetz. Oder verstehe ich da etwas falsch?