Shop eröffnen?

4 Antworten

Ich erachte es als leichter selbst zb Skateboards oder was auch immer du verkaufst ein Print on Demand an zu bieten. So hast du keine Probleme mit dem Lagern und mit Dingen die du nie verkaufst und kannst somit Custom Designs anbieten. Somit kannst du auch Werbekampagnen viel leichter gestalten.

Das wäre mein Tipp. Dein Vorhaben ist eher für erfahrenere Geschäftsmänner und abgesehen davon nicht mal unbedingt profitabler als das andere.

Wie andere aber schon sagten, du hast dich mit gar nichts befasst, hast nichts in der Hand und fragst auf GF nach Hilfe. So sieht eine Selbstständigkeit nicht aus, du musst dir selbst helfen, sonst hast du später probleme wenn du alles wie ein Angestellter angehst. Sprich bei Problemen hilfe suchen.

Bei Fragen melde dich dennoch gerne.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Die Grenze beträgt:

  • 22.000 € Umsatz im aktuellen Jahr

und

  • 50.000 € voraussichtlich nicht im Folgejahr

Die Betrachtungsweise beginnt jedes Jahr neu.

Bist du in Jahr 1 unter den 22.000 € und im Folgejahr voraussichtlich nicht über 50.000 € ist die KUR möglich.

Liegst du in einem Jahr über den 22.000 € ist im Folgejahr die KUR nicht möglich. Sobald du in einem Jahr unter den 22.000 € liegt, wäre die KUR wieder möglich

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Einkünfte aus Gewerbebetrieb + etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer. 

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem Unternehmen auf Grund der betrieblichen Tätigkeit anfallen, sie müssen also betrieblich veranlasst sein. Sie können entweder vollständig oder teilweise von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Zudem verringern sie den Gewinn eines Unternehmens.

Betriebseinnahmen umfasst alle Zahlungen in Geld oder Geldeswert (bspw Sachlohn) , die dir durch deine landwirtschaftliche, gewerbliche oder selbständige Tätigkeit zuströmen (§ 8 EStG).

Nicht zu den Betriebseinnahmen gehören Einlagen (§ 4 Abs. 1 S. 5 EStG), Einkommensteuer (§ 12 Nr 3 EStG im Umkehrschluss) oder durchlaufende Posten (§ 4 Abs. 3 S 2 EStG).

Die Umsatzsteuer wäre bspw. Kein durchlaufender Posten! Gezahlte USt ist eine Betriebsausgaben, erhaltene USt wäre Betriebseinnahmen.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Wo bekommt man die ganzen Markensachen günstig her die man dann Weiterverkauf?

Von einem Händler

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer       

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Wer Unternehmer sein will - muss auch etwas unternehmen

Offensichtlich hast du bisher selber noch gar nichts unternommen.

was müsste ich machen um einen Shop zu eröffnen (Skateshop).

Statonärer- oder Onlinehandel? Nicht einmal das kannst du klar bestimmen.

Wo bekommt man die ganzen Markensachen günstig her die man dann Weiterverkauf? 

Du willst hochwertige Markenware verkaufen und weißt nicht einmal, wie du die Hersteller kontaktieren kannst?

Und womit muss man anfangen?

Mit einem Businessplan

Ein Businessplan bildet die Basis für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Egal, ob Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger, mit einem Start-up oder einer Unternehmensübernahme durchstarten wollen, mit dem Businessplan geben Sie Ihrem Vorhaben eine Struktur und ordnen Ihre Geschäftsidee.

Und was sind die einzelnen Schritte?

Das erfährst du hier:

https://www.sparkasse.de/fk/ratgeber/existenzgruendung/businessplan-erstellen.html

Zeig mal was du drauf hast

Versuch mal dein Vorhaben strukturiert wie in einen Businessplan, zu beschrieben.

Der wir und musst nicht auf Anhieb professionell sein. Zeigt aber, dass du dich mit deinem Vorhaben auseinandersetzt.

Im Anschluss können wird gerne besprechen, was wichtig ist.

Allerdings wärst du der erste, der diese Hilfe-zur Selbsthilfe-Angebot wahrnimmt.

Für Schnapsideen ist das Thema zu komplex und für Spielereien, der Aufwand zu hoch.