Gewerbeleasing ab wann möglich?
Guten Tag,
meine Freundin und ich haben kürzlich offiziell ein Gewerbe auf ihren Namen angemeldet, das rückwirkend ab dem 01.07.2024 gültig sein soll. Nun möchten wir in Erfahrung bringen, ob es Anbieter gibt, die uns bereits jetzt ein Gewerbeleasing ermöglichen, oder ob wir auf Privatleasing zurückgreifen müssen.
Ist es vielleicht sinnvoller das Gewerbe doch für den 1.5 anzumelden?
Rein theoretisch gesehen haben wir dort angefangen, aber noch kein Geld verdient.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Deine Beschreibung ist leider nichts Ganzes und nichts Halbes.
Du behauptest:
meine Freundin und ich haben kürzlich offiziell ein Gewerbe auf ihren Namen angemeldet
Falsch. Nicht ihr habt ein Gewerbe angemeldet (z.B. eine GbR), sondern dein Freundin hat ihr Gewerbe angemeldet.
Nun möchten wir in Erfahrung bringen, ob es Anbieter gibt, die uns bereits jetzt ein Gewerbeleasing ermöglichen,
Für die Marken VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche gilt allgemein, dass Ihr Unternehmen mindestens seit 6 Monaten bestehen muss, bevor das Firmen Leasing für Sie in Frage kommt. Außerdem muss Ihr Unternehmen für das Leasing bei genannten Marken über 17.500€ Umsatz erwirtschaften.
Ist es vielleicht sinnvoller das Gewerbe doch für den 1.5 anzumelden?
Angeblich wurde das Gewerbe doch bereits angemeldet.
Rein theoretisch gesehen haben wir dort angefangen, aber noch kein Geld verdient.
Ich glaube es wird Zeit, dass du mal Tacheles redest.
Was ist der Zweck dieses Gewerbes?
Was heißt theoretisch dort angefangen, aber noch kein Geld verdient?
Mai - Juni - Juli = 3 Monate keine Einnahmen.
Wer soll denn die Leasingraten bezahlen?
Mit wie vielen Leasingunternehmen hast du bereits über ihre Konditionen gesprochen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OhoshiYamazuki/1720344997411_nmmslarge__0_96_430_430_0d6b1fbca133f8e94d080ea40eaa0798.png?v=1720344997000)
Gewerbeleasing geht soweit ich nur, wenn mindestens 50% der Fahrten wegen dem Gewerbe sein werden, nicht nur weil ihr ein Gewerbe habt
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OhoshiYamazuki/1720344997411_nmmslarge__0_96_430_430_0d6b1fbca133f8e94d080ea40eaa0798.png?v=1720344997000)
Das.mag sein, aber geb mal ein gewerbeleasing bei der Steuer an, wenn man nur von Zuhause aus arbeitet
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist vollkommen richtig, hat aber nichts mit der Fragestellung zu tun, in der es darum geht, ob bei solch einem frischen Gewerbe ein Leasing genehmigt werden kann, sprich, es geht um die Bonitätsprüfung als Gewerbetreibende, die vollkommen unabhängig davon ist, ob das Objekt tatsächlich gewerblich genutzt wird. Niemand zwingt den gewerblichen Leasingnehmerr, den Vertrag in die Buchlhaltung aufzunehmen, die Raten können auch aus dem Privatvermögen bezahlt werden. Sofern nämlich ein Gewerbetreibender nicht noch zusätzlich ein Einkommen aus einer abhängigen Beschäftigung bezieht, wird er von Leasinggesellschafteni.d.R. als gewerblicher Leasingnehmer behandelt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hin und wieder gibt es - je nach Absatzlage - Herstellerleasinggesellschaften, die auch mit Existenzgründern Leasingverträge abschließen, häufig soll das bei Toyota der Fall sein.
Zudem gibt es freie, herstellerunabhängige Leasinggesellschaften, die bei Leistung einer entsprechend hohen Leasingsonderzahlung (Anzahlung) ab 25 % des Kaufpreises auch mit ganz jungen Unternehmen Verträge eingehen. Worauf dabei zu achten ist, um nicht auf unseriöse Anbieter und Betrüger hereinzufallen, ist m.E. hier recht anschaulich beschrieben:
https://tefisltd.de/kfz-leasing-ohne-schufa/
Abgesehen von diesen Ausnahmen reicht die Bonität eines erst im Juli gegründeten Unternehmens für den Abschluss einers Leasingvertrages noch nicht aus, zumal die Creditreform bei solch jungen Unternehmen noch keinen Bonitätsindex festlegt, der für ein Leasing i.d.R. Grundvoraussetzung ist, nachzulesen hier:
https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/
Das ist ein rein steueriicher Aspekt, der Leasinggesellschaften nicht interessiert. Für den Abschluss eines Leasingvertrages mit Gewerbetreibenden ist lediglich relevant, dass ein Gewerbebetrieb existiert. Selbstverständlich spielt zusätzlich die Bonität des potenziellen Leasingnehmers eine große Rolle.