Was passiert, wenn man Gewerbe in einer Wohnung anmeldet?
Es geht um jemanden, der in einem sogenannten Boarding House ( Appartment ) lebt und dort ist es auch seine Wohn- und Meldeadresse.
Allerdings ist derjenige selbstständig und hat ohne Absprache mit dem Vermieter / Hausbesitzer ein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet. Die Branche ist Webdesign / Programmierung.
Jetzt bekam er eine Mail, wo folgendes drin stand :
Guten Morgen,
es ist aufgefallen, dass Sie unter der Adresse des Boardinghouse ein Gewerbe angemeldet haben.
Wir bitten Sie sich dazu zu äußern, da für eine Gewerbeanmeldung die Zustimmung des Eigentümers notwendig gewesen wäre.
Wir bitte um eine schnelle Rückmeldung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin meinte er, dass sich die zuständige Person über dem Telefon mit dem Eigentümer in Verbindung setzen will, um die Sache zu klären.
Was könnte jetzt passieren ?
Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GS2000/1444744779_nmmslarge.jpg?v=1444744779000)
Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?
Bei Webdesign ist eine erhöhte Abnutzung der Immobilie nicht zu erwarten. Die Belastung wäre bei Homeoffice wohl auch nicht anders und dieser ist auch nicht genehmigungspflichtig. Insofern besteht die Möglichkeit der Erhöhung auch nicht, da sie nicht begründbar ist!
Wir bitten Sie sich dazu zu äußern, da für eine Gewerbeanmeldung die Zustimmung des Eigentümers notwendig gewesen wäre.
Das ist rechtlich grundsätzlich geschuldet. Daher besteht die Gefahr der Kündigung gleich wie bei etwaiger Untervermietung auch!
Weiterhin könnte es auch PRobleme mit Arbeits- und Kommunalvorschriften geben. Es gibt Städt, die Mindestgrößen bei Gewerbe in Wohnungen vorschreiben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lifechanger24/1713264948822_nmmslarge__611_0_1280_1280_9bc4b27f40e1840b26a2d91035269308.jpg?v=1713264949000)
Sein Gewerbe wurde aber genehmigt. Er muss nur unterschreiben, dass er das Internet der Mietmieter nicht belasten darf.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinAlexander/1568031404353_nmmslarge__0_0_355_355_53fff13ea2c79ad9fbc680094640ebd8.jpg?v=1568031404000)
Wird das Gewerbe trotzdem geduldet
möglicherweise.
oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?
Ja, kann er.
Wie der Vermieter verfahren wird, kann von uns niemand wissen.
Alex
![](https://images.gutefrage.net/media/user/EinAlexander/1568031404353_nmmslarge__0_0_355_355_53fff13ea2c79ad9fbc680094640ebd8.jpg?v=1568031404000)
Nicht mal eine Mieterhöhung ?
Nein.
Im Mietvertrag gibt es (vermutlich) einen Passus, nach dem der Mieter den Vermieter informieren muss, wenn er ein Gewerbe dort anmelden will. Von einer Mieterhöhung steht da (vermutlich) nichts.
Dieser Gewerbeabmeldung muss der Vermieter zustimmen, wenn keine außergwöhnliche Belastumg der Mietsache zu befürchten ist. Zum Beispiel durch hohen Kundenverkehr, das Lagern gefährlicher Grgenstände, Lärmbelästigung usw.
All das ist bei einem Gewerbe als Webdesigner nicht gegeben.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei solchen Gewerbeanmeldungen geht es doch immer darum, ob ein Gewerbe mit Publikumsverkehr und ggf. Angestellten direkt in der Wohnung ausgeübt wird oder ob von dem Gewerbe keinerlei Störung ausgeht.
Bei einem Softwerker passiert es vielleicht mal ganz selten, dass ein Kunde in die Wohnung kommt.
Auch ein Handwerker braucht seine Wohnadresse auch als Gewerbeadresse, wenn er kein separates Büro unterhält und seine Arbeit ansonsten nur auf Baustellen stattfindet.
Ebenso geht es bei vielen freien Berufen, für deren Ausübung der Schreibtisch in der Wohnung vollkommen ausreicht.
Der Vertragsverstoß, dass man nicht vorher gefragt hat, reicht in der Regel nicht aus, um dafür eine Kündigung auszusprechen. Abmahnung wäre schon das Äußerste.
Eine Mieterhöhung ist weiterhin nur im Rahmen der entsprechenden Mietrechtsparagraphen möglich. Bei Gewerbe mit Publikumsverkehr, das also auch mit stärkerer Abnutzung verbunden ist, kann natürlich die Erlaubnis von einer Erhöhung der Miete abhängig gemacht werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?
Von mir bekämst Du die sofortige fristlose Kündigung, wenn Du deinen von mir angemieteten Wohnraum zum Betrieb eines Gewerbes benutzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine fristlose Kündigung wäre völlig überzogen und käme auch nicht durch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wo kein Kläger, da kein Richter. Bei mir ging auch keine Störung davon aus, allerdings wäre der Betrieb des Gewerbes meldepflichtig nach Hygieneverordnung gewesen. Wenn ich das billigend zugelassen hätte, hätte ich mich sogar selber strafbar gemacht. da shabe ich auch erst danach erfahren. Man muß als Vermieter ganz schön auf der Hut sein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lifechanger24/1713264948822_nmmslarge__611_0_1280_1280_9bc4b27f40e1840b26a2d91035269308.jpg?v=1713264949000)
Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es wird eine saftige Mieterhöhung geben. Gewerbemieten liegen über Wohnraummieten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gewerbemieten liegen über Wohnraummieten.
Ist erstens falsch und zweitens bleibt es trotz des Gewerbes eine Wohnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lifechanger24/1713264948822_nmmslarge__611_0_1280_1280_9bc4b27f40e1840b26a2d91035269308.jpg?v=1713264949000)
Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.
Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.