Was passiert, wenn man Gewerbe in einer Wohnung anmeldet?

6 Antworten

Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?

Bei Webdesign ist eine erhöhte Abnutzung der Immobilie nicht zu erwarten. Die Belastung wäre bei Homeoffice wohl auch nicht anders und dieser ist auch nicht genehmigungspflichtig. Insofern besteht die Möglichkeit der Erhöhung auch nicht, da sie nicht begründbar ist!

Wir bitten Sie sich dazu zu äußern, da für eine Gewerbeanmeldung die Zustimmung des Eigentümers notwendig gewesen wäre.

Das ist rechtlich grundsätzlich geschuldet. Daher besteht die Gefahr der Kündigung gleich wie bei etwaiger Untervermietung auch!

Weiterhin könnte es auch PRobleme mit Arbeits- und Kommunalvorschriften geben. Es gibt Städt, die Mindestgrößen bei Gewerbe in Wohnungen vorschreiben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Lifechanger24 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 12:19

Sein Gewerbe wurde aber genehmigt. Er muss nur unterschreiben, dass er das Internet der Mietmieter nicht belasten darf.

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Wird das Gewerbe trotzdem geduldet

möglicherweise.

oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?

Ja, kann er.

Wie der Vermieter verfahren wird, kann von uns niemand wissen.

Alex


Lifechanger24 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:14

Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.

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EinAlexander  24.07.2024, 13:45
@Lifechanger24
Nicht mal eine Mieterhöhung ?

Nein.

Im Mietvertrag gibt es (vermutlich) einen Passus, nach dem der Mieter den Vermieter informieren muss, wenn er ein Gewerbe dort anmelden will. Von einer Mieterhöhung steht da (vermutlich) nichts.

Dieser Gewerbeabmeldung muss der Vermieter zustimmen, wenn keine außergwöhnliche Belastumg der Mietsache zu befürchten ist. Zum Beispiel durch hohen Kundenverkehr, das Lagern gefährlicher Grgenstände, Lärmbelästigung usw.

All das ist bei einem Gewerbe als Webdesigner nicht gegeben.

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Bei solchen Gewerbeanmeldungen geht es doch immer darum, ob ein Gewerbe mit Publikumsverkehr und ggf. Angestellten direkt in der Wohnung ausgeübt wird oder ob von dem Gewerbe keinerlei Störung ausgeht.

Bei einem Softwerker passiert es vielleicht mal ganz selten, dass ein Kunde in die Wohnung kommt.

Auch ein Handwerker braucht seine Wohnadresse auch als Gewerbeadresse, wenn er kein separates Büro unterhält und seine Arbeit ansonsten nur auf Baustellen stattfindet.

Ebenso geht es bei vielen freien Berufen, für deren Ausübung der Schreibtisch in der Wohnung vollkommen ausreicht.

Der Vertragsverstoß, dass man nicht vorher gefragt hat, reicht in der Regel nicht aus, um dafür eine Kündigung auszusprechen. Abmahnung wäre schon das Äußerste.

Eine Mieterhöhung ist weiterhin nur im Rahmen der entsprechenden Mietrechtsparagraphen möglich. Bei Gewerbe mit Publikumsverkehr, das also auch mit stärkerer Abnutzung verbunden ist, kann natürlich die Erlaubnis von einer Erhöhung der Miete abhängig gemacht werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?

Von mir bekämst Du die sofortige fristlose Kündigung, wenn Du deinen von mir angemieteten Wohnraum zum Betrieb eines Gewerbes benutzt.


bwhoch2  24.07.2024, 13:14

Eine fristlose Kündigung wäre völlig überzogen und käme auch nicht durch.

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ZuumZuum  24.07.2024, 13:18
@bwhoch2

Das überlassen wir doch bitte dem Individualfall und dem zuständigen Richter. In meinem Fall war dieser jedenfalls so gelagert, das die fristlose Kündigung durchging. Gerechtfertigt ist sie jedenfalls.

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bwhoch2  24.07.2024, 13:21
@ZuumZuum

Bei diesem Individualfall sehe ich vor allem, dass von dem Gewerbe keinerlei Störung ausgeht.

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ZuumZuum  24.07.2024, 13:27
@bwhoch2

Wo kein Kläger, da kein Richter. Bei mir ging auch keine Störung davon aus, allerdings wäre der Betrieb des Gewerbes meldepflichtig nach Hygieneverordnung gewesen. Wenn ich das billigend zugelassen hätte, hätte ich mich sogar selber strafbar gemacht. da shabe ich auch erst danach erfahren. Man muß als Vermieter ganz schön auf der Hut sein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

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bwhoch2  24.07.2024, 13:32
@ZuumZuum

Du bist also Vermieter und bei dem Gewerbe ging es um störendes Gewerbe, das auch noch mit besonderen Auflagen für die Ausübung verbunden war, was der Mieter hätte wissen müssen. Das geht natürlich nicht.

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ZuumZuum  24.07.2024, 13:33
@bwhoch2

Störend eigentlich nur dem Begriff nach. Wenn nicht Besucher der Familie das zufälligerweise erwähnt hätten, hätte ich das vermutlich nicht mitbekommen.

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Lifechanger24 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:13

Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.

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Es wird eine saftige Mieterhöhung geben. Gewerbemieten liegen über Wohnraummieten.


bwhoch2  24.07.2024, 13:14
Gewerbemieten liegen über Wohnraummieten.

Ist erstens falsch und zweitens bleibt es trotz des Gewerbes eine Wohnung.

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Lifechanger24 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 13:14

Update : Der Mieter bekommt einen Brief, den er unterschreiben muss, denn laut Aussage der zuständigen Person am Telefon wurde die Gewerbenutzung auf diese Wohnadresse vom Hausbesitzer genehmigt. Angeblich soll es auch keine Mieterhöhung geben, so teilte es mir der Vermieter mit. Nicht mal eine Mieterhöhung ? Komisch.

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