Ust ID ausversehen angemeldet?

2 Antworten

und auch bei Eslter ausversehen dann auch eine Umsatzsteuer.

Was genau muss man sich jetzt darunter vorstellen?

Heute ist ein Schreiben gekommen das ich 280 Euro Umsatzsteuer bescheid zahlen muss.

Ist das eine Schätzung? Ein Steuerbescheid für 2023? Oder etwas anderes? Also - was genau steht drauf?

Wenn das eine Zahlungsaufforderung ist, dann darfst Du schon davon ausgehen, dass Du das bezahlen musst. Du kannst natürlich Einspruch einlegen und die Festsetzung korrigieren lassen, wenn sie tatsächlich nicht stimmt.

Wenn Du Dich beim FA angemeldet hast mit einem Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit, dann musst Du regelmäßig USt-Voranmeldungen abgeben, auch wenn keine USt anzumelden ist. Dann muss man eine Nullmeldung machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Marc05732 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 21:00

Hallo danke für die Antwort

Das steht beschei für die Umsatzsteuer voraus Zahlung für das erst Kalender Vierteljahr

Festsetzung und Abrechnung Art der Festsetzung Der Bescheid ergeht nach $ 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Festsetzung

Umsatzsteuer

Festgesetzt werden Abrechnung (Stichtag: 15.07.2024) Abzurechnen sind Bereits getilgt/ausgezahlt Noch zu zahlen

280,00

280,00 0,00

280 ,00

Bitte zahlen spätestens am 26.08.2024

S1e

280,00

Besteuerungsgrundlagen Berechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung

Bemessungs- grundlage

Steuer E/Ct

Steuerpf J1cht- Tgche feferungen. sonst 1ge Leistungen und unen1 ter It.. Wertabgaben Steuerp Etewertafe chtige Umsä LZE von 19 % zum Summe der steuerfrelen und steuerpflfchtfgen Umslitze Summe der Umsatzsteuer vor Abzug der Vorsteuern und weiter er Betrage

2 .000 2.000

380

0
kegus  25.07.2024, 14:31
@Marc05732

Da steht ja nun alles wichtige. Zur weiteren Erklärung siehe @Purzeline542

Und? Beim FA schon angerufen und gefragt?

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Von Experte Mungukun bestätigt

Du hast im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung entweder deinen geschätzten Umsatz für das Gründungsjahr zu hoch angegeben, oder auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.

Zu alledem hast du die Mitteilung über die neue Steuernummer nicht gelesen und mindestens eine Erinnerung an die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ignoriert.

Hier sieht man, dass man ohne jegliche Ahnung die Finger davon lassen sollte.

Was du tun kannst: Übermittle deine Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 1. Kalendervierteljahr, die für das 2. kannst du gleich mitsenden, denn die ist auch schon längst fällig.

Alternativ kann du das Finanzamt anschreiben und bitten, deinen Fehler zu korrigieren und dich ab Betriebsbeginn als Kleinunternehmer zu schlüsseln und den Bescheid aufzuheben.

Der festgesetzte Betrag ist zunächst zur Fälligkeit zu entrichten, bei Aufhebung oder Korrektur wird die Differenz erstattet. Eventuelle Säumniszuschläge, die auf die Nichtzahlung entfallen, bleiben grundsätzlich bestehen.