Es geht um jemanden, der in einem sogenannten Boarding House ( Appartment ) lebt und dort ist es auch seine Wohn- und Meldeadresse.
Allerdings ist derjenige selbstständig und hat ohne Absprache mit dem Vermieter / Hausbesitzer ein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet. Die Branche ist Webdesign / Programmierung.
Jetzt bekam er eine Mail, wo folgendes drin stand :
Guten Morgen,
es ist aufgefallen, dass Sie unter der Adresse des Boardinghouse ein Gewerbe angemeldet haben.
Wir bitten Sie sich dazu zu äußern, da für eine Gewerbeanmeldung die Zustimmung des Eigentümers notwendig gewesen wäre.
Wir bitte um eine schnelle Rückmeldung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daraufhin meinte er, dass sich die zuständige Person über dem Telefon mit dem Eigentümer in Verbindung setzen will, um die Sache zu klären.
Was könnte jetzt passieren ?
Wird das Gewerbe trotzdem geduldet oder kann er sogar eine Mietkündigung erhalten ?