Selbstständigkeit als Alg. II Empfänger

Hallo,

ich beziehe seit knapp 2 Jahren Alg. II. Ich habe eine Fortbildung gemacht, die ich selbst finanziert habe.(Ohne wissen des Jobcenters)

In der Branche ist es üblich Selbstständig als Subunternehmer zu arbeiten. Nun sagte mir meine Fallmanagering im Jobcenter, das Selbstständigkeit generell nicht unterstützt wird, da Sie dann nicht mehr für mich zuständig sind. Ausserdem müsste ich das sehr aufwendig genehmigen lassen.

Einer meine zukünftigen Arbeitgeber gab mir den Tipp das ich einfach ein Gewerbe anmelden soll, mich versichern soll ect. (alles was dazu gehört) und dann einfach der Gemeinde / dem Jobcenter mitteile, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Der monatliche Freibetrag soll 152€ betragen, Betriebsausgaben könnte ich einfach direkt abziehen von dem Einkommen.

Wenn ich also zum Beispiel 500€ verdiene, aber 400€ Betriebsausgaben habe für Material o.ä. hätte ich nur 100€ Einkommen das auf mein Alg. II angerechnet werden kann.

Generell möchte ich ganz aus dem Alg. rauskommen, allerdings fängt die Saison erst richtig ab ende März an, und ich muss anfangs natürlich erstmal Kontakte zu potentiellen Auftraggebern knüpfen.

Meine Frage ist nun, ob ich einfach so ein Gewerbe anmelden kann / darf, oder ob ich dann wohlmöglich meinen Anspruch auf Alg. II verliere?

Der offizielle weg geht anders, das weiss ich, aber es würde mir viel Zeit und Mühe ersparen, da ich auf Experten angewiesen bin um Geschäftsprognosen ect. zu erstellen.

Vielen dank schonmal für eure Tipps und Hinweise.

Selbständigkeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Subunternehmer
Freiberufler oder Gewerbeanmeldung?

Hallo!

Ich bin Student und möchte neben dem Studium als Texter/Redakteur, Übersetzer und Korrektor/Lektor arbeiten, bzw. tue es schon. Alles sog. "Freie Berufe", so viel weiß ich. Das Thema Scheinselbstständigkeit habe ich schon ausgeschlossen. Ich habe mich bereits beim Finanzamt als freiberuflich gemeldet und habe eine Steuernummer erhalten. Zwei Auftraggebern habe ich schon Rechnungen geschrieben (in denen die Übersetzungs- und Texttätigkeit hervorgehen) und Honorare bekommen.

Ich habe am Beginn meiner Tätigkeit einen Antrag bei der Künstlersozialkasse gestellt wg. Rentenversicherung. Krankenversichert bin ich gesetzlich als Student. Die KSK hat meinen Antrag jetzt geprüft und will zig Dinge als Nachweis jetzt von mir haben, unter anderem meinen Schriftwechsel mit Auftraggebern und wie ich Kunden akquiriere, was ich sehr seltsam finde.

Dazu kommt, dass ein Auftraggeber, dem ich etwas übersetzt habe, sich weigert, mit der KSK zu kooperieren, weil die angeblich so viel Dinge wissen wollen vom Auftraggeber, was Geld (Steuerberater) und Zeit kostet. Er hat mir empfohlen, vom Antrag zurückzutreten und mir eine Gewerbeanmeldung als "Werbeagentur" zu besorgen.

Meine Fragen zu der Angelegenheit:

1.) Sind die beschriebenen Tätigkeiten mit einer Anmeldung als Werbeagentur abgedeckt oder bekomme ich da Probleme, weil ich die sog. "Katalogberufe" der Freien Berufe ausführe? Soll ich evtl. andere Tätigkeiten angeben, damit ich eine "Werbeagentur" sein kann?

2.) Geht die KSK solche Dinge an wie Schriftwechsel und Kunden-Akquise? Muss ich darauf eingehen?

3.) Habe ich steuerliche / finanzielle Vor- oder Nachteile als Gewerbetreibender? Muss ich in die IHK?

4.) Falls ich doch in die KSK muss bzw. darf: Muss ich alle Nachweise, die die KSK haben will und die sie in dem Schreiben aufführen, erbringen, oder reichen ein/zwei Nachweise?

5.) Gibt es für mich als Student in solchen Fragen eine weitere (kostenlose) Beratungsmöglichkeit? (Evtl. Rechtsberatung, meine Eltern haben eine Rechtschutzversicherung? An der Uni habe ich jetzt nichts gefunden...)

Noch als Background: Ich möchte auch nach meinem Sprach- und Literaturwissenschaftsstudium in einem der Freien Berufe arbeiten (Texter, Lektor), vielleicht auch freiberuflich. Soll ich das mit in die Entscheidung einbeziehen und gleich in der KSK bleiben? Hat das Vorteile für mich?

Für Antworten wäre ich sehr, sehr dankbar! Vielen Dank im Voraus!

Christoph

Steuern, Selbständigkeit, Übersetzer, Finanzamt, Freiberuf, Freiberufler, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, IHK, Korrektur, KSK, Künstlersozialkasse, Lektor, Texter, Werbeagentur
1. Einladung vom jobcenter

hallo, was mich (selbstständig seit 2010) beschäftigt ist, dass mein lebendsgefährte (seit 2005 selbstständig mit einem laden) einen brief vom jobcenter bekam, worin u. a. steht:

frau b...... möchte mit ihnen über bewerberangebot bzw. ihre berufliche situation sprechen. bitte führen sie schriftlich aus, wie sie eine beendigung der hilfebedürftigkeit immerhalb eines jahrens herbeiführen wollen und bringen sie diese stellungnahme zum termin mit. bringen sie zusätzlich bitte eine einnahmen-überschuss-rechnung für die nächsten 12 monate mit. ...

ich hatte damals harz4 beantragt, da ich zufrieden bin, dass das amt meine krankenversicherung zahlt. ich muss alle halbe jahre die eks für 6 monate im vorraus ausfüllen. nun sind unsere umsätze seit dez. 2010 drastisch gesunken und das habe ich dem eks angeglichen. und nun muss mein lebensgefährte zum jobcenter. er hat doch aber nicht die unterstützung beantragt, sondern ich. es ist nicht leicht, das ageschäft aufrecht zu halten, wenn man nur steine in den weg gelegt bekommt, zumal die kaufkraft nicht nur bei UNSEREN kunden nachgelassen hat. ich weiß nicht, was das soll. was wollen die? wir haben uns selbstständig gemacht, damit wir niemandem unterlegen sind (außer dem staat, das reicht doch wohl) und unser hobby zum beruf machen können. ob mit oder ohne geld. ich find es nur so ungerecht, dass man sich den hintern aufreißt und dann wird man behandelt, wie ein schmarotzer. was erwartet meinen lebensgefährten, wenn er da auftaucht und eine unwissende person über ihn richtet. ich bekomme panik bei solchen briefen. vor allem fand ich die drohung, sollte er nicht erscheinen, so wird die unterstützung um 10% gekürzt. was machen wir, wenn diese eine person bestimmt, dass wir den laden aufgeben müssen? was soll das? es ist ja noch nicht einmal viel, was wir vom amt bekommen. die bezahlen unsere private miete und meine krankenkasse. mehr wollen wir doch nicht. muss ich mir jetzt gedanken machen, dass wir in ungnade fallen? vlt. kann mir ja jmd. von euch meine panik nehmen. ich danke euch schon mal im vorraus ... grüße

Selbständigkeit, Hartz IV, Jobcenter

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