Kann ich auf diese Weise den billigsten Paket-Zustelldienst in Deutschland anbieten und das Monopol bekommen?

3 Antworten

Du machst dich für die Ware haftbar, da du dafür bezahlt wirst, die Ware an der korrekten Adresse zuzustellen. Das kann teuer werden.


GrandVoyager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 19:44

Ich dachte bevor ich haftbar gemacht werden kann, wird der Nachbar dem ich das Paket ungefragt untergejubelt habe haftbar gemacht, wenn er passiv bleibt und nichts unternimmt das Paket zuzustellen!? Auf dieser Gesetzeslücke beruht doch meine Geschäftsidee - ist diese etwa nicht korrekt!?

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SuperKuhnibert4  20.07.2024, 19:45
@GrandVoyager

Die Gesetzeslücke gibt es nicht. Du kannst niemandem ungefragt die Haftung für ein Gut übertragen.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 19:35

Der ist mir doch egal, einzig und allein zählt was vor Gericht bestand hat, wenn ich damit Millionen verdienen kann, ist es mir doch egal, wenn solche Leute erfolglos vor Gericht klagen.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 19:47
@SuperKuhnibert4

Ich dachte bevor ich haftbar gemacht werden kann, wird der Nachbar dem ich das Paket ungefragt untergejubelt habe haftbar gemacht, wenn er passiv bleibt und nichts unternimmt das Paket zuzustellen!? Auf dieser Gesetzeslücke beruht doch meine Geschäftsidee - ist diese etwa nicht korrekt!?

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tinalisatina  20.07.2024, 19:49
@GrandVoyager

Es geht nicht um die Haftung. Die kommt auch noch dazu bei Vorsatz. Es geht darum, dass niemand bei Dir ein Paket versenden wird. Abgesehen davon ist es nicht billiger, das Paket beim Nachbarn in den Garten zu werfen als beim richtigen Empfänger. Das lernst du dann aber in der zweiten BWL-Stunde.

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SuperKuhnibert4  20.07.2024, 19:50
@GrandVoyager

Nochmal: Nein, ist es nicht. Er muss das Paket nicht mal annehmen. Er kann es im Garten liegen lassen, bis es vergammelt.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 20:05
@SuperKuhnibert4

Und welchen von euch beiden Rechtsexperten soll ich nun glauben?

Stillvor 1 Stunde, 38 Minuten

@GrandVoyager

Dann ist meine Antwort für dich bindend. Du haftest!

SuperKuhnibert4vor 12 Minuten

@GrandVoyager

Nochmal: Nein, ist es nicht. Er muss das Paket nicht mal annehmen. Er kann es im Garten liegen lassen, bis es vergammelt.

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GrandVoyager 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 20:14
@SuperKuhnibert4

Die Antwort stammt aus der vorigen Frage, wo der Kontext ein anderer war. Es würde mir wirklich helfen könntest du diesen Link öffnen und diese Frage auch noch begutchten - denn ich stellte diese zweite Frage u.a. deshalb um zahlreiche falsche Expertisen der anderen Frage zu entlarven. Dieer Umsatnd könnte möglicherweise auch für dich von Interesse sein. Ganz ehrlich es handelt sich bei den Fragen nicht (wie mir mehrfach unterstellt wurde) um Querulantentum, was m.M.n. sowieo eine fadescheinige Argumentation ist, welche ich eher unter absichtlicher Diskreditierung, bis hin zur Ausgrenzung und Mobbing verorten würde.

https://www.gutefrage.net/frage/mach-paketwurf-in-meinen-vorgarten-wie-lange-muss-ich-warten-bis-ich-das-paket-entsorgen-darf#comment-432770271

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Von Experte AnnaStark bestätigt

Wie willst du denn nachweisen die Pakete zugestellt zu haben? Dann haftest du für verlorene Pakete.

Wie willst du überhaupt die Pakete auf den Balkon bekommen? Ein Paket mit 10Kg und Aufdruck "zerbrechlich"?

Ich denke die Zustellung wird in Zukunft vermehrt an Supermärke und Paketstationen gehen, weg von der Zustellung an Wohnungen. Ich find das ganz praktisch, bei uns kannst du im Rewe Pakete bis 22 Uhr von Mo bis Sa abholen. 🤷‍♂️