Darf der Lehrer zusätzlichen Nachmittagsunterricht machen (kochen)?

Wir fahren bald mit der Klasse auf Klassenfahrt. Da diese Selbstverpflegung beinhaltet, meinte mein Lehrer, wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag ( 7 + 8 Stunde), wo wir normalerweise keinen Unterricht, also Schulschluss hätten, in der Schulküche und kochen im Klassenverband, damit wir nicht unvorbereitet an die Selbstverpflegung herangehen. An sich ein gutes Angebot, doch der Lehrer möchte daraus Pflicht"unterricht" machen. D. h. es soll laut seiner Aussage eine Anwesenheitspflicht bestehen. Es ist weder Ersatz für andere Stunden, noch ist es ein Studientag etc. Einfach Nachmittags-Pflichkochen.

Meine Frage ist nun: Darf der Lehrer das so einfach machen und zusätzlichen Nachmittags"unterricht" mit Anwesenheitspflicht machen? Ich habe natürlich donnerstags nachmittags Besseres zu tun, als mit der Klasse zu kochen.

Mir wären rechtlich hinterlegte Antworten (am liebsten mit Paragraphen aus dem Schulgesetz etc.) ganz nett. Nicht einfach "der Lehrer darf alles"-Antworten.

Dankeschön

Hier ein paar zusätzliche Informationen, die vielleicht bei der Beantwortung wichtig sind: Bundesland Hessen, 10. Klasse, Kochen ist kein reguläres Unterrichtsfach, Stunden werden nicht ersetzt, Donnerstags normalerweise kein Nachmittagsunterricht, es wurde nur wenige Tage vorher angekündigt, keine Absprache oder Informationen an die Eltern.

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Kind nicht in der Schule (zur Einschulung) anmelden, da im Sommer Umzug ins Ausland?

Hallo Allerseits, wir (alle dt.) leben bereits zum Teil im Ausland, meine Frau und Kind sind aber noch meist in Deutschland. Nun hat uns die Grundschule kontaktiert, daß die Schulanmeldung im April stattfindet. Wir werden zu der Zeit nicht da sein, und würden uns gerne den ganzen Verwaltungskram sparen, da meine Tochter vor Schulbeginn auf jeden Fall dauerhaft ins Ausland ziehen wird. Grund: Wir werden als Familie dauerhaft im Ausland leben, und das Kind soll gleich im ausländischen Schulsystem beginnen (ist übrigens EU-Ausland).

Wir haben die Grundschule nun über genau diesen Sachverhalt informiert, aber noch keine Antwort erhalten. Unsere Frage: Könnten wir nicht einfach alle (vermutlich kommenden) Erinnerungen/Ermahnungen etc., daß das Kind noch nicht angemeldet ist, ignorieren, und dann einfach z.B. im August den Wohnsitz aus Dtl. abmelden?

Oder werden schon vorher größere Maßnahmen ergriffen (keine Ahnung, Jugendamt o.ä.)? Wenn man nicht zur Schule geht, dann kriegt man ja mächtig Ärger, aber bis zum Schulanfang wäre das Kind ja abgemeldet.

Um nochmal klarzustellen: Das Kind soll natürlich die Schule besuchen, aber eben im Ausland. Es geht nur darum, wie wir mit möglichst wenig Aufwand und Ärger den Zeitraum zwischen Schulanmeldung im April und dem tatsächlichen Umzug im Sommer überbrücken können.

Herzlichen Dank & viele Grüsse, AusDieMaus

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