Darf der Lehrer zusätzlichen Nachmittagsunterricht machen (kochen)?

Wir fahren bald mit der Klasse auf Klassenfahrt. Da diese Selbstverpflegung beinhaltet, meinte mein Lehrer, wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag ( 7 + 8 Stunde), wo wir normalerweise keinen Unterricht, also Schulschluss hätten, in der Schulküche und kochen im Klassenverband, damit wir nicht unvorbereitet an die Selbstverpflegung herangehen. An sich ein gutes Angebot, doch der Lehrer möchte daraus Pflicht"unterricht" machen. D. h. es soll laut seiner Aussage eine Anwesenheitspflicht bestehen. Es ist weder Ersatz für andere Stunden, noch ist es ein Studientag etc. Einfach Nachmittags-Pflichkochen.

Meine Frage ist nun: Darf der Lehrer das so einfach machen und zusätzlichen Nachmittags"unterricht" mit Anwesenheitspflicht machen? Ich habe natürlich donnerstags nachmittags Besseres zu tun, als mit der Klasse zu kochen.

Mir wären rechtlich hinterlegte Antworten (am liebsten mit Paragraphen aus dem Schulgesetz etc.) ganz nett. Nicht einfach "der Lehrer darf alles"-Antworten.

Dankeschön

Hier ein paar zusätzliche Informationen, die vielleicht bei der Beantwortung wichtig sind: Bundesland Hessen, 10. Klasse, Kochen ist kein reguläres Unterrichtsfach, Stunden werden nicht ersetzt, Donnerstags normalerweise kein Nachmittagsunterricht, es wurde nur wenige Tage vorher angekündigt, keine Absprache oder Informationen an die Eltern.

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