Ist Berufsschule Pflicht für mich?
Hallo,
ich (23 Jahre alt) lerne im Moment einen kaufmännischen Beruf. Ich habe 2mal die Woche Schule und gehe danach arbeiten.
Nun wollte ich in einer Woche außerhalb der Schulferien wegfahren, da Urlaubsangebote billiger sind und meine Freundin, die schon ausgelernt ist, in den Ferien kein Urlaub kriegt.
Das heißt ich würde 2 Schultage verpassen (einer davon wäre der Tag vor den Ferien, also nur 3Std.).
Ich hab mal gehört, dass ich nicht verpflichtet bin in die Berufsschule zu gehen also stattdessen arbeiten gehen "darf" bzw. mir auch Urlaub nehmen darf, auf eigene Verantwortung eben, doch mein Chef sagt: Nein, ich muss in die Berufsschule von der Ausbildung her...
Er hat mir schon in Aussicht gestellt, dass er mich freistellt aber ich wollte wissen ob das vielleicht doch einfacher geht und ich einfach sage diese Woche komme ich nicht und mir den Urlaub hole...
11 Antworten
Für Auszubildende besteht in der Berufsschule physische Anwesenheitspflicht, die Leistungen werden mit einem Berufsschulzeugnis bestätigt. Der Ausbilder ist verpflichtet, Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten. Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule ermöglicht in der Regel, je nach Bundesland, weiterführende Schulbesuche. In den meisten Fällen sind Berufsschulen jeweils handwerklichen oder kaufmännischen Berufen zugeordnet. Beaufsichtigt werden die Berufsschulen von den jeweils zuständigen Schulaufsichtsbehörden. Sie unterstehen den Schulgesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen, wenn Du nicht ausreichend Schulstunden nachweisen kannst.
Du wirst nicht zur Prüfung zugelassen, wenn Du nicht ausreichend Schulstunden nachweisen kannst.
Dafür hätte ich bitte eine Rechtsgrundlage. Die Berufsschulpflicht endet in den meisten Bundesländern mit 18, spätestens mit 21 Jahren. Danach ist man berufsschulberechtigt, solange man in einem dualen Ausbildungsverhältnis steht.
Der Kammer (IHK/HWK) ist die schulische Seite der Ausbildung aber völlig schnuppe.
Wenn Dich der Arbeitgeber zum Berufsschulbesuch freistellt, dann bist Du berufsschulpflichtig, wie jeder andere Azubi auch.
Ich denke du brauchst eine Freistellung und ist ja auch besser als Urlaubstage zu verschwenden
Die Urlaubstage krieg ich trotzdem abgezogen, das wär ja zu schön xD.
Auszubildende, die vor Ablauf der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen oder eine Stufenausbildung fortsetzen, sind bis zum Abschluß der Ausbildung berufsschulpflichtig. Auszubildende, die bei Beginn der Berufsausbildung das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind berechtigt, die Berufsschule freiwillig mit allen Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen zu besuchen.
Quelle: http://www.azubiworld.com/wissenswertes/lexikon/allgemein/berufsschulpflicht
Da du dich für den Besuch der Berufsschule entschieden hast, musst du auch die Regeln der Berufsschule befolgen, d.h. regelmäßiger Schulbesuch ist Pflicht. Du kannst allenfalls versuchen, beim Direktorium eine Freistellung zu beantragen. Wenn der Direktor aber der Meinung ist, dass deine "Gründe" nicht ausreichen, darf er dir die Freistellung vom Unterricht ohne Weiteres verweigern.
Wenn du einfach nicht hingehst wird das in deinem Zeugnis als unentschuldigt eingetragen. Das ist für spätere Vorstellungsgespräche in denen die Zeugnisse evtl verlangt werden dann nicht so gut.