Ab wann kann mich die Polizei von Zuhause abholen und zur Schule fahren?

6 Antworten

Das ist eine Individuelle Entscheidung der Schulbehörde, setzt aber normalerweise massives Schwänzen (unentschuldigtes Fehlen) voraus. Das ist - zumindest wie Du es schilderst - bei Dir nicht gegeben. Noch ganz wichtig: Dem gehen andere Disziplinarmaßnahmen voraus. Sehr beliebt ist das Bußgeld.
Solltest Du volljährig sein, kommt keine Polizei, sondern Du fliegt von der Schule.

Über solches Vorgehen darf man aber mal nachdenken. Ich bin zwar kein Rohkostfan, aber die Meinung teile ich.

https://rohkost4.webnode.com/news/wohin-die-schulpflicht-am-ende-fuhrt/

Gruß Matti

Artikel 118

Schulzwang

(1) Wer ohne berechtigten Grund dem Unterricht oder einer verbindlichen Schulveranstaltung fernbleibt, obwohl er der Schulpflicht unterliegt, kann auf Antrag der Schule von der Kreisverwaltungsbehörde durch ihre Beauftragten zwangsweise der Schule zugeführt werden.

(2) 1Wer der Schulpflicht unterliegt, aber durch sein Verhalten Hinweise auf eine mögliche Erkrankung gibt, die die Schulbesuchsfähigkeit beeinträchtigt, muss sich auf Aufforderung der Schule vom öffentlichen Gesundheitsdienst untersuchen lassen, solange nicht der Nachweis erbracht ist, dass sich die Schülerin oder der Schüler in einer Behandlung eines geeigneten Facharztes hinsichtlich dieser Verhaltensauffälligkeiten befand bzw. befindet. 2Die schulischen Beratungsfachkräfte sind vorab zu hören.

(3) Soweit in diesem Gesetz eine Beteiligung des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgeschrieben ist, gilt Abs. 1 entsprechend.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Du solltest es nicht auf die Spitze treiben, denn den Schaden hast Du dann.

Bevor der Staat jemanden für dich abstellt wirst du erst mal zur Kasse gebeten.

Schul­ver­wei­gerer, die älter als 14 Jahre alt sind, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Wenn die Jugend­lichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugen­d­richter festsetzen, dass sie statt­dessen eine bestimmte Arbeits­leistung erbringen müssen.

https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/

Erst, wenn dieser Schuss vor den Bug nichts bringt, wird der Staat weitere Schritte einleiten.


YevoMo 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 08:11

Also, ist das wegen den unentschuldigten Tagen, oder wegen Verspätungen?

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Fubbelchen  04.12.2019, 08:14
@YevoMo

Bei uns in NRW werden die FehlSTUNDEN gezählt, also auch alle Verspätungen.

Steh einfach ne halbe Stunde früher auf und lerne die Pünktlichkeit- denn sogar als H4 Empfänger wird man sanktioniert, wenn man Termine nicht pünktlich einhält.

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Shadoukoa  04.12.2019, 08:18
@Fubbelchen
denn sogar als H4 Empfänger wird man sanktioniert, wenn man Termine nicht pünktlich einhält.

Noch.

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Fubbelchen  04.12.2019, 08:24
@Shadoukoa

Leider "noch"....

Die können demnächst machen, was sie wollen und sind so für den normalen Arbeitsmarkt eh nicht mehr zu gebrauchen, wo man sich an Regeln, Termine und Vorgaben halten muss.

Was Hännschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.

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Shadoukoa  04.12.2019, 08:25
@Fubbelchen

Kann ich mich nur anschließen, dass war kein positives "noch" von mir...

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Das mit der Polizei wird so schnell nicht passieren und liegt im Ermessen der Schule. Ich wuerde es auch nicht darauf anlegen, denn die Rechnung wird sicherlich teurer als ein regulaeres Taxi.

In der Regel werden folgende Schritte zuerst folgen:

  1. Schriftliche Abmahnung an Deine Eltern bzw. Dich (falls volljaehrig).
  2. Falls volljaehrig, dann Schulverweis.
  3. Falls minderjaehrig, dann Unterrrichtung des Jugendamtes und ggf. Einquartierung in ein Kinderheim.
  4. Bussgeld wird zudem in jedem Fall auferlegt.

Vorher trudeln noch einige Ordnungsgeldbescheide ein, bevor die Polizei aktiv wird.