Die momentane Rechtslage in Deutschland ist ja, dass man das Recht hat, sich das Leben zu nehmen u. hierfür Hilfe bei Dritten zu suchen. Diese Dritten (Ärzte, Organisationen) lehnen dieses Hilfeersuchen jedoch in aller Regel ab. Als Junger u. körperlich Gesunder ist es unmöglich, Sterbehilfe zu bekommen.
Nun ist mir allerdings ein Gedanke bzw. eine Frage gekommen:
Umbringen kann sich ja trotzdem jeder selbst, indem man sich bspw. erstickt, ertränkt oder Schlafmittel schluckt etc.
Das Schlimme an einem solchen sog. Brutalsuizid ist ja für den Sterbewilligen nicht, dass er stirbt, sondern die Schmerzen.
Kann man deshalb, wenn man sich einem psychologischen Gutachten unterzieht, welches belegt, dass man sich nicht aus Balabala umbringen möchte, ins Krankenhaus o. Ä. gehen u. sagen: Ich mache jetzt von meinem verfassungsgerichtlich festgehaltenen Recht auf Suizid Gebrauch u. stülpe mir eine Tüte über, bitte gebt mir Schmerzmittel, damit das Ersticken nicht wehtut.
Ist so etwas möglich?