Ich habe vor 11 Monaten im Saturn Saarbrücken ein Samsung Galaxy S3 gekauft, von welchem ich auch noch die Rechnung und somit die Restgarantie von 13 Monaten besitze. Da inzwischen der Ladeport samt Akku defekt sind, muss ich das Handy zur Reparatur abgeben. Der Schaden ist nicht direkt sichtbar, jedoch beim Selbstest direkt feststellbar. Da das Handy weder Kratzer, Löcher oder sonstige Mängel aufzuweisen hat, kann in diesem Fall der Vorwurf der vorsetzlichen Manipulation/Beschädigung ausgeschlossen werden, sodass die Reparatur nicht beanstandet werden sollte.
In der Zwischenzeit kann ich ja nicht ohne Handy sein, da ich darüber sowohl geschäftliche, als auch private Angelegenheiten erledigen muss. Da ich mich noch innerhalb der Garantiezeit befinde und ich das Gerät sofort bezahlt habe, also ohne eine vetragliche Bindung, habe ich doch Anspruch auf ein Leihgerät?
Ich bitte nur um Antworten von Personen, die die richtige Antwort kennen, und nicht glauben oder erahnen. Ich habe mich bereits mit dem Saturn in Verbindung gesetzt, jedoch bekomme ich von jedem Mitarbeiter etwas anderes zu hören, daher verlasse ich mich auf die ansonsten sehr zufriedenstellenden Antworten dieser Community. :-)