Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen
Ungerechtfertigte Anhörung Arbeitsagentur - Kein Geld erhalten?

Hallo, ich habe heute eine Anhörung der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Jedoch kommt mir das sehr merkwürdig vor, denn bisher war alles mit der Arge geklärt. Ich bin wegen langer Krankheit nach 17 Jahren aus meinem Arbeitsplatz ausgeschieden. Es wurde deswegen ein Aufhebungsvertrag aufgesetzt, wurde von Juni bis Dezember freigestellt und bekam eine Lohnfortzahlung. Zuvor bekam ich von Januar bis Mai 2018 Arbeitslosengeld, da ich nach langer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert wurde. Den Aufhebungsbescheid der Arge bekam ich zugestellt, da ich mich aufgrund des Aufhebungsvertrages abgemeldet hatte. Somit bekam ich ab Juni 2018 kein Arbeitslosengeld mehr.

Nun bekam ich heute eine Anhörung der Arge zugestellt in der steht:

Sie haben von Juni bis Dezember 2018 in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden.

Teilen Sie mir bitte mit, falls der Beginn Ihrer Beschäftigung nicht zutrifft. Lassen Sie sich Ihre Angaben von Ihrem Arbeitgeber bestätigen.

Mit Beginn der Beschäftigung haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich muss prüfen, ob ich die Bewilligung der Leistung ab diesem Zeitpunkt aufhebe und Sie die zu Unrecht erhaltenen Leistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstatten müssen.

Bevor ich entscheide, können Sie sich bis zum 3. März 2019 zum Sachverhalt äussern. Falls Sie nicht oder verspätet äussern, werde ich nach dem bisherigen Kenntnisstand entscheiden.

Zahlen Sie erst an die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn Sie hierzu aufgefordert worden sind. Falls Sie noch zusätzliche Zahlungen leisten sollen, werden Sie benachrichtigt.

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Ich habe den Aufhebungsbescheid vorliegen und seit dem kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wieso bekomme ich so ein Schreiben von der Arge ?

Die Arge weiss genau über meine Situation Bescheid und trotzdem bekomme ich diese Anhörung.

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen und bedanke mich im voraus.

Geld, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Rückzahlung, Anhörungsbogen, Ausbildung und Studium
Jobcenter fordert Rückzahlung. Was soll ich tun?

Hallo,

ich arbeite seit einem Jahr in Teilzeit in einem Ambulanten Pflegedienst und habe neben dem Lohn noch was von Jobcenter bekommen. Habe immer bei JC gefragt, ob ich denn noch Anspruch darauf habe und die meinten zu mir Ja. Jeden Monat wenn ich meine Lohnabrechnung bekommen habe, habe ich das immer beim Jobcenter eingereicht. Heute habe ich ein Brief bekommen von den und da heißt es das ich und meine Kinder (2 Jungs) zu viel bekommen habe und das ich innerhalb von zwei Wochen 2105,76 € zahlen soll. Und sie haben geschrieben, das sie mich ablehnen, das ich nicht mehr vom Jobcenter Hilfebedürftig bin. Das akzeptiere ja, hab ja ein Job, aber die Rückzahlung sehe ich nicht ein. Was kann ich dafür, das die mich falsch berechnen. Ich habe alles pünktlich abgegeben und am ende bekomme ich ein Arschtritt. Ehrlich gesagt, bin ich echt den Tränen nah wegen der Zahlung, ich will und kann das nicht auf einmal bezahlen. Muss ich denn das bezahlen oder kann ich widerspruch erheben? Habe echt Angst das ich das tue und dann kriege ich noch mehr drauf. Was denken die eigentlich? Denken die nur weil man Arbeiten geht, das man die megakohle verdient? Wenn die sache dann geklärt ist, bin ich echt froh, das ich dann mit denen nichts zu tun habe. Ich habe echt die schnauze voll davon vom Jobcenter und bin sehr froh, das ich mein eigenes Geld verdiene.

Aber was kann ich denn dagegen tun? Bin echt verzweifelt, frage mich die ganze zeit, warum die mir das antun.

Jobcenter, Rückzahlung

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