Weiterbildung weitermachen - ja oder nein?

Hallo.. ich bin in eine schwierigen und deprimierenden Situation. Ich mache gerade den Fachwirt und habe nun von meiner Dozentin erfahren, dass ich durchgefallen bin... zum zweiten Mal. Manche denken jetzt vielleicht, man wie kann man das nicht schaffen, aber es ist nun mal so. Deshalb erspart mir die dummen Kommentare, da ich sowieso schon deprimiert genug bin!

Ich mache den Fachwirt auf Teilzeit. Also ich arbeite Vollzeit und geht abends zur Uni. Das heißt es ist in zwei Teilen aufgeteilt. Den ersten Teil, wo ich vier Prüfungen schreibe, habe ich bestanden. Den zweiten Teil, wo ich zwei Prüfungen á vier Stunden schreibe, bin ich durchgefallen. Es würde noch eine mündliche Prüfung zusätzlich dazu kommen, was sozusagen die dritte Stufe wäre, um alles zu bestehen. Dort wird mir nur zugelassen, wenn alle schriftlichen Prüfungen bestanden worden sind. Allerdings sollte man folgendes wissen: Wenn man aber im zweiten Teil durchfällt, fällt man laut IHK auch in der mündlichen (ohne Antreten, da man nicht zugelassen wird bei nicht bestehen der schriftlichen Prüfungen) automatisch durch.

Das heißt also, wenn ich nun weiter machen würde und zum dritten Mal antrete und bestehen würde, wäre ich für die Prüfer das dritte Mal bei mündlichen Prüfung da, obwohl ich nie antreten durfte. Natürlich kostet alles Geld... das Nachschreiben, extra Termine in der Uni .. und ... und.. und..

Ich bin wirklich nicht faul und habe sehr viel Energie und Zeit darein gesteckt. Meinen Urlaub für das Lernen genutzt, mich ab und zu mal mit Freunden getroffen, damit ich nicht ganz durchdrehe.

Ich bin aber am Ende mit meinen Kräften. Was soll ich machen? Weitermachen und durchhalten oder alles fallen lassen? Wenn ich das dritte Mal die schriftlichen Prüfungen bestehe, aber bei der mündlich versage, dann war alles umsonst. Das ganze Geld, die Zeit - alles was ich darein gesteckt habe.

Kennt sich jemand mit der Rückzahlung aus, wenn man abbrechen sollte? Ich warte natürlich erst mal auf den Brief der IHK, um es wirklich zusehen. Aber wieso sollte meine Dozentin mich anlügen? Macht für mich keinen Sinn, obwohl sich eher genervt war als ich sie fragte.. aber sie hat sich angeboten uns vorher eine Info zukommen zu lassen. Vielleicht könnt ihr mir helfen.... danke schon mal im Voraus.

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Was kommt in eine Stellungnahme fürs BaföG-Amt alles rein und was nicht?

Hallo,

die Situation ist folgende:

Ich bin jetzt im 5 Fachsemester. Privat hatte ich einige Gründe warum ich die Prüfungen der letzten Semester nicht schreiben konnte. Keiner dieser Gründe ist ein offiziell anerkannter Grund für das Bafög-Amt (also keine eigene Krankheit, keine Behinderung, keine Schwangerschaft...). Wie jeder weis muss man nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis erbringen. Mir geht es nicht darum diesen Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich habe also den Nachweis erbracht, habe jedoch nur im ersten Semester eine Prüfung geschrieben. Das heißt ich habe meine CP´s nicht erreicht. Jetzt will das Bafög-Amt eine formlose Stellungnahme mit Belegen, was ich in den letzten 3 Semestern gemacht habe.

Jetzt zu meiner Frage:

-Hat jemand mit einer Ähnlichen Situation bereits Erfahrung gemacht?

-Muss ich den Betrag, welchen mir das Bafög-Amt bis jetzt gestellt hat, sofort zurückzahlen oder auch erst wenn ich fertig bin mit dem Studium?

-Auf was muss ich generell bei solch einem Schreiben achten?

und

-Was wäre die schlimmste Situation auf die ich mich vorbereiten müsste bzw. die auf mich zukommen kann?

Noch zum besseren Verständnis: Mir geht es nicht darum nochmal Bafög zu bekommen oder den Leistungsnachweis aufzuschieben. Ich brauche nur einen Negativ-Bescheid vom Bafög-Amt aber davor muss ich eben diese Stellungnahme abgeben. Ich hoffe ihr habt ein paar gute Tipps. Danke im Voraus. Diese Frage beantworten 1 Bearbeiten 0 Antworten

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Rückzahlung an die arge obwohl ich mich abgemeldet habe?

Ich habe mich am 07.08.2017 ( wegen Arbeitsaufnahme) abgemeldet bei der Arge und explizit darauf hingewiesen, das ich Vollzeit 40 h arbeite und keine weiteren Leitungen benötige ( habe auch in der neuen Firma dafür unterschrieben = das ich abgemeldet werde .

im Laufe der nächsten Wochen erhielt ich Jobangebote und ein Schreiben , das ich bei nicht Mitwirkung keine Leistungen mehr erhalte .......

ich rief nochmals in der Arge an und offerierte mein Unverständnis / da eine Abmeldung erfolgte ! Der Nachweispflicht über mein Einkommen bin ich zwar bis dato nicht nachgekommen allerdings erklärte ich noch einmal meine Abmeldung ....die Dame am Telefon erklärte mir ....meine Leistungen sowieso vorgesperrt zu haben und da mein Bescheid diesen Monat (Oktober.31) eh aus lief ....dachte ich jetz Ruhe zu haben .

Gestern stellte ich fest , das ich am 16.10.2017 eine Zahlung in Höhe meiner Miete und meines ehemaligen hartz4 erhielt und meldete mich natürlich gleich bei der Arge .........weil 1. die Zahlung an sich ( auch das Datum der Zahlung) ja total unnatürlich warn .....2. ich ach nicht verstehe = warum Miete , die immer an den Vermieter ging auf einmal auf meinem Konto landet !????

die Antwort der Dame .......ein System Fehler weil sie mich nur gesperrt hat und nicht gelöscht !

meine Frage ( nach dem netten anhörungsschreiben / und der wieder falschen Unterstellung ich habe September und Oktober Zahlungen zurück zu zahlen weil ich ja nicht bedürftig war) ist es rechtens das ich zurück zahlen muss oder kann ich den Damen und Herren dank ihrer Fehler .....auch mal ein Schnäppchen machen ???

danke schonmal für die Antworten

mfg

Recht, Hartz IV, Rückzahlung

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