Rückforderung vom Jobcenter für (angeblich) zu viel gezahlte Leistungen?

Hallo, wie der Titel schon verrät, habe ich eine Frage zum Jobcenter und zu deren Leistungsrückforderungen.

Ich hatte mich im November 2014 arbeitslos gemeldet, habe jedoch direkt zum 16. März 2015 einen Vollzeitjob bekommen. Dies habe ich dem Jobcenter auch sofort persönlich mitgeteilt. Trotzdem bekam ich Ende März/Anfang April noch einmal eine Zahlung des Jobcenters auf mein Konto. Ich war zwar verwundert, dachte aber dann, dass diese letzte Zahlung damit zu tun haben könnte, dass ich zu Beginn nur den halben Lohn bekommen würde (hatte ja auch erst seit einem halben Monat Arbeit).

Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter, wo nicht nur die Zahlung für April, sondern auch die für März zurückgefordert wird. Die Begründung lautet, ich hätte im März ja schon gearbeitet und dafür auch Lohn bekommen. Ich kann noch halbwegs verstehen, dass ich das Geld für April zurückzahlen soll, aber warum für März? Laut deren Rechnung hätte ich zuletzt Anfang Februar vom Amt Geld bekommen dürfen und hätte dann knapp 2 Monate später (der Lohn kam immer 5 Tage vor Monatsende), also Ende März einen (halben) Lohn gehabt, mit dem ich im Nachhinein den Monat März und dann auch noch den April hätte beschreiten sollen.

Ich bin definitiv kein Sozialschmarotzer und wenn ich zu viel Leistungen bekommen habe, dann zahle ich diese auch gerne zurück. Nur komme ich mir im Moment so vor, als würde das Jobcenter mich über den Tisch ziehen. Ich habe bereits Widerspruch eingereicht und jetzt einen Bescheid bekommen, dass dieser abgelehnt wurde.

Meine Frage ist jetzt: Hat das Jobcenter recht die(vollständigen) Leistungen für März und April zurückzuverlangen oder ist dem Amt da ein Irrtum untergekommen?

Vielen Dank im Voraus!

Jobcenter, Rückzahlung, Frist
Überzahlung ALG 2, aufgrund eines Minijobs. Wie ist das mit dem Rückforderungsanspruch seitens des Jobcenters?

Hallo zusammen,

es geht um Folgendes:

Unsere Leistungen nach dem SGB II betragen monatlich 1.131,70 Euro.

Nun geht es um den Monat Mai. Ende April wurden die Leistungen für den Monat Mai, wie üblich, im Voraus gezahlt. Zudem wurde am 1. Mai ein Minijob seitens des Leistungsempfängers angetreten. Hieraus ergab sich ein Einkommen in Höhe von 391,31 Euro netto (406,35 Euro brutto). Dies wurde rückwirkend, also ebenfalls für den Monat Mai überwiesen. Nach Abzug des Freibetrags bleibt demnach eine Überzahlung in Höhe von 230,04 Euro, die das Jobcenter nun richtigerweise zurückfordert. Soweit haben wir alles richtig verstanden und sind natürlich gerne bereit, diesen Betrag zu erstatten. Als Laien auf dem Gebiet, sähe das für uns folgendermaßen aus: Regelleistung (1131,70 Euro) - Überzahlung (230,04 Euro) = Auszahlung für Juni (901,66 Euro). Das Einkommen, welches zusätzlich im Juni erwirtschaftet wird ist noch nicht bekannt, sodass wir es hier erst mal außer Acht lassen.

Nun steht in dem uns zugesendeten Anschreiben folgender Absatz, aus dem wir nicht schlau werden:

»... Weiterhin besteht gem. § 43 SGB II die Möglichkeit, dass Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Betrag von 10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs mit dem Rückforderungsanspruch aufgerechnet werden können. Ich beabsichtige, von dieser Aufrechnungsmöglichkeit Gebrauch zu machen. ...«

Was hat das zu bedeuten? Es wäre super, wenn uns jemand dieses »Behördendeutsch« in eine für uns verständliche Sprache übersetzt, da wir daraus absolut nicht schlau werden.

Der Sachbearbeiter räumt uns übrigens die Gelegenheit ein, uns bis Ende Juni zu dem Sachverhalt zu äußern. Was sollen wir ihm dazu schreiben?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Leistung, Minijob, ALG II, bescheid, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, SGB, Überzahlung
Hintertürchen bei Wohngeldrückzahlung?

Ich muß nun ein wenig weiter ausholen:

Leider war ich so im Stress, dass ich meine Mitwirkungspflicht nicht wahrgenommen und umgezogen bin, ohne die anzugeben. Es lagen jede Menge persönliche Gründe für das Vergessen vor, was aber - wie wir wissen - das Gesetz nicht sonderlich beeindruckt. Nun habe ich zwei Monate nach Umzug Zeit gefunden, meine Dokumente zu sichten und gemerkt, dass mir dieser Fehler unterlaufen ist. Umgehend rief ich bei der zuständigen Sahbearbeiterin an, die mir mitteilte, sie habe es auch gemerkt mir soeben einen bitterbösen Brief geschrieben, welcher gerade mit der Post "rausgegangen" sei.

Natürlich stand nix Gutes drin, so dass ich gleich nach Erhalt des Schreibens zu ihr bin, um angehört zu werden. Sie hielt meine Entschuldigung schriftlich fest, und dass ich bereit sei, die Hälfte der zu unrecht bezahlten Kosten zu erstatten.

Gestern erhielt ich ein weiteres Schreiben von ihr, in dem stand, idie Gesamtsumme der beiden Monate würde verrechent werden und sie behielte sich vor, ein Bußgeld zu erheben (lt. §28). Ich hatte ja die Mitwirkung nicht eingehalten.

Nun endlich meine 1. Frage: Ale alleinerziehende Studentin mit BaFög, Kindergeld und Unterhalt wird mir in dem Schreiben mitegetilt, ich könne meinen Lebensunterhalt auch ohne Wohngeld bestreiten und darum wird das Wohngeld sofort komplett verrechnet. Ist das ko? Ich hätte es ja zurückgezahlt, meine Schuld sehe ich ja ein, aber ich weiß nicht, wie ich über die Runden kommen soll, wenn mir gleich das ganze Geld auf einmal fehlt...

2.Frage: Kann ein Bußgeld verhängt werden, obwohl ich freiwillig, gleich nachdem mir mein Fehler auffiel, darauf bei der Behörde hingewiesen habe? Außerdem ist die neue Wohnung teurer als die alte, und mir steht dort theoretisch mehr Wohngeld zu. Folglich habe ich doch keinen Vorteil davon, den Umzug willentlich nicht mitzuteilen...

Ich hoffe, jemand kann mir in dem Chaos etwas helfen.

Bußgeld, Rückzahlung, Wohngeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rückzahlung