Hallo, es geht in meinem Fall um einen Privatkauf eines Hundes, in dem die Mängel vorab verschwiegen wurden und sie den Hund auf Grund genau dieser Mängel nicht zurücknehmen wollen. Es liegt kein Kaufvertrag vor, da diese keinen ausstellen wollten. Beim Kauf des Hundes wurde uns mitgeteilt, dass wir uns nicht wundern sollten, wenn er uns bei der Ankunft anbellt. Er merke schließlich, dass seine Sachen schon gepackt sind und etwas nicht stimmt. Jedoch wurde uns verschwiegen, dass er alles und jeden anbellt, er nicht alleine sein kann, er er keine U-Bahn, oder Fahrstuhl kennt, er bei jeglicher Aufregung (z.B. merkt, dass es raus geht) sofort in die Wohnung uriniert, etc... Ich bin völlig verzweifelt, denn Morgen muss der arme Kerl zu Hause bleiben, da wir arbeiten müssen. Welche Rechte habe ich nun? Kontakt zum Verkäufer habe ich diesbezüglich aufgenommen, sie weigern sich aber strikt, den Hund zurückzunehmen. Sie müssten ja schließlich auch beide arbeiten und der Hund könnte nicht alleine bleiben. Ja toll, wir müssen auch arbeiten und wenn wir über die ganzen Mängel Bescheid gewusst hätten, hätten wir ihn nicht gekauft. Angeblich hättetnsie sich auch bei Ihrem RA informiert und demzufolge bräuchten sie nach seiner Aussage den Hund nicht zurücknehmen. Sie selbst haben den Hund von einer Tierschutzvermiitlung übernommen und könnten ihn dort zurückgeben. Ich hoffe sehr auf eine schnelle Antwort. Liebe Grüße Kathrin