Ring Schmuckhändler Rückgabe?

hatte die Frage schon gefragt.Aber einigeswar unklar und es entstehen nur Verwirrungen bzw keine richtigen Antworten also noch mal so das es jeder versteht.

ich hab einen vergoldeten Ring geschenkt bekommen (100€)

Aber habe dan später festgestellt :(2-3 Tage) das er an einer nicht sofort sichtbaren Stelle Flecken hat und der Ring nicht neu aussah.

so also ab zum schmuckladen mit Kassenbon und Ring.

es wurde versucht die Verunreinigung zu entfernen ( ohne Erfolg ) von dem Ring gab es nur noch einen im Schaufenster ( welche natürlich nicht meine Größe hatte ) und im Vergleich viel mehr gläntzte als der gekaufte

so der Einzelhändler hat mir angeboten den Ring erstmal dazulassen damit er den Händler kontaktieren kann und fragen kann ob sie den noch haben. SO der Einzelhändler wollte sich spätestens

nach 2 Stunden melden, allerdings hat es so geendet das ich mich nach ein an halb Wochen bei ihm melden musste um zu fragen was los ist ( denn ich hatte den Ring nicht und das Geld auch nicht , nur einen Zettel)

so der Einzelhändler meinte dann, das der Ring nicht mehr produziert wird, die verunreinig nicht weg geht und ich entweder den Ring der im Schaufenster lag nehme ( der mir aber nicht passt) oder den verunreinigten Ring nehme.

ansonsten kann er mir nur eine Gutschrift geben und nicht das Geld.

das ist in meinen Augen nicht fair, außerdem ist es in meinen Augen ein sehr unfreundlicher und unseriöser SCHMUCKHÄNDLER, bei dem ich nichts mehr kaufen will und mir sozusagen eine Gutschrift erteilt hat, weil die den Fehler nicht beheben könnten. Er ließ auch garnicht mit sich reden.

WAS IST DAS ? Das ist doch niemals rechtens???? Mich jetzt mit der Gutschrift an seinem Laden zu binden, weil er einen Fehler nicht beheben konnte?

Schmuck, Garantie, Rückgabe, Rückgaberecht
Kinderwagen - Reklamation nicht stattgegeben trotz Mängel?

Hallo,

wir hatten uns einen Buggy für unseren Sohn im Internet bestellt.Wir entschieden uns für diesen aufgrund der guten Bewertungen und da man ihn in beide Fahrtrichtungen drehen kann.

Der Buggy gefiel meinem Mann überhaupt nicht.Ich dachte er spinnt und benutzte diesen weiter.Leider musste auch ich feststellen das dieser Buggy nicht gut ist.Wir nahmen Kontakt zum Warenhaus auf über welches wir diesen bestellt hatten,schilderten unser Anliegen und die Probleme und sollten diesen dann zurück schicken.

Als Mängel gaben wir folgende Punkte an: 1.der Wagen ist sehr schlecht austariert (ist die Sitzeinheit nach vorne gerichtet ist dieser Wagen extrem kopflastig nach vorn,gerade wenn die Straße uneben ist und man mit dem Rad iwo hängen bleibt), 2.das Regenverdeck stank wirklich extrem nach Chemie was ein Gebrauch nicht möglich machte, 3.die Sitzfläche vom Wagen war so klein,das mein Sohn immer nach unten rutschte und ihn nur der Fußsack auffing und 4.klapperte vorne am Rad etwas (Kugellager?) und 5.stößt man beim gehen ständig mit den Füßen an das Gestell unten ran.

Die Ablehnung der Reklamation wurde begründet,dass eine Reklamation nicht festgestellt werden kann.Wagen wurde sorgfältig überprüft.Verdeck riecht nur leicht und ist unvermeidlich und unbedenklich.Reklamation beruht auf persönlichem Empfinden.Wagen befindet sich in einem sehr guten,mangelfreien Zustand.

Leider ist dies wirklich nicht der Fall.Wir haben uns einen hochwertigen Wagen bestellt und möchten dafür auch Qualität bekommen.Dies ist hier aber nicht gegeben bri diesem Produkt.Ein Wunder das da noch nichts passiert ist ... Wir haben immer hochwertige Wagen,aber noch nie solche Promleme mit der Qualität und Handhabung gehabt.Der Wagen wurde uns jetzt direkt vom Hersteller zurück gesandt.

Wie kann ich weiter vorgehen?Muss ich das hinnehmen und eine Ware behalten die eine Gefährdung für das Kind ist?

Ich danke für eure Antworten.

Recht, Buggy, Jura, Reklamation, Rückgaberecht, Auto und Motorrad

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