Keine Strafe ohne Schuld?

Wie ist Schuld rechtlich eigentlich definiert? Soweit ich weiß, handelt jemand schuldhaft, wenn ihm sein Verhalten vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das dann wiederum?^^ Mir geht es in meiner Frage vor allem darum, welchen definitorische Charakter der Schuldbegriff im Recht hat:

Schon seit einiger Zeit gibt es ja die Debatte, ob Menschen überhaupt willensfrei sind und verantwortlich für ihre Taten sind. Das passiert meistens in einem moralischen/philosophischen/psychologischen Kontext. Ich denke das diese Frage aber durchaus auch aus rechtlicher Sicht interessant sein könnte. Es gibt nämlich aus meiner Sicht (mindestens) drei Ansätze, wie das Recht damit umgehen kann:

1.Willensfreiheit wird schlicht postuliert.

2.Die Gerichte postulieren Willensfreiheit nicht, aber sind davon überzeugt, dass Menschen willensfrei sind.

(Bei diesen Varianten werden sozusagen die Schuldauschlussparagraphen aus der Schulddefinition gefolgert (z.B. §20 StGB).)

3.Die Definition von Schuld hat mit Willensfreiheit überhaupt nichts zu tun und beschränkt sich darauf, dass derjenige schuldhaft handelt, der nicht einem der Ausnahmeparagraphen unterfällt.Dann stellt sich jedoch die Frage, was die Ratio des Begriffs der Schuld ist und wieso die Ausnahmeparagraphen jemanden von Schuld befreien?

Welchen der drei Varianten hängt die Rechtssprechung bzw. hat sich da überhaupt je ein Gericht dazu geäußert und wenn nein, wieso interessiert das die Gerichte anscheinend nicht? Je nachdem, wie man es angeht, könnte das nämlich weitreichende Konsequenzen für das Strafrecht haben.

Bitte nur Leute antworten, die sich mit Jura auskennen und echt Ahnung von dem Thema haben.

Recht, Psychologie, Gesellschaft, Jura, Philosophie, Richter, Verantwortung, Willensfreiheit
An der Tankstelle getankt und versehentlich die Rechnung eines anderen bezahlt, welche geringer war?

hallo vor 2 monaten habe ich anscheinend (kann mich nicht mehr daran erinnern, könnte aber stimmen) an einer tankstelle getankt und die Rechnung eines anderen Kunden bezahlt, statt meine eigene Rechnung zu zahlen. Meine Rechnung betrug 48,06 Euro die des anderen 35 Euro, somit habe ich 13 euro zu wenig gezahlt. Dem tankstellenverkaufer ist dies wohl im nachhinein aufgefallen und mir gar nicht. Das heisst ich müsste die 13 euro wieder zurückzahlen (lächerlicher Betrag).

Nun hat mich der Rechtsanwalt der Tankstelle angerufen und mich aufgefordert den Betrag samt der Aufwendungen zurückzuzahlen. Insgesamt sollen sich alle aufwendungen (Nummernzeichen erfragen) inklusive meiner Verbindlichkeiten 112 € belaufen. Der Anwalt hat mir ein Vergleichsangebot gemacht , dass ich niúr noch die Hälte zahlen solll. sprich 50 Euro (geringfügiger Betrag immer noch). Er meinte ich hätte die Pflicht gehabt den Betrag zu kontrollieren. Das habe ich nicht getan und somit wäre es auch teilweise meine schuld.

Meine Frage ist 1.muss ich den Betrag von 56 Euro zahlen oder reicht es wenn ich nur den zu wenig gezahlten anteil zurückzahle?

  1. Warum lässt sich der anwalt auf einen vergleich ein wenn es um einen streitwert von ca 13 Euro geht und verzichtet von den gesamten Aufwendungen 112 auf die hälfte. Der betrag von 13 euro ist geringer als die kosten der aufwendungen . Gibt es da keine schadensminderungspflicht?

  2. Was soll ich tun , zahlen oder nicht zahlen ? will mir den ärger zwar ersparen aber irgendwie finde ich das auch nicht richtig immer zu zahlen

MFG Danke für eure Ratschläge

Rechtsanwalt, Geld, Recht, tanken, Jura, Richter, Strafe, Streit, Tankstelle

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