Tilgungsfrist bei Führerscheinentzug, wie ist die richtige Vorgehensweise?

Hallo liebe Leute

Mir wurde am 03.12. 2007 bei einer Verkerskontrolle der Führerschein entzogen.

Ich bekam eine Ordnungverfügung: Entziehung der Fahrerlaubnis gem. §3Abs.1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Verbindung mit §46ABS.1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Ich habe den Führerschein abgegeben und ging zu einem Rechtsanwalt.

Mit ihm legte ich am 18.12.2007 Widerspruch ein.

Es gab Schriftverkehr, der sich sehr in die Länge zog (zeitlich).

Mir ging dann das Geld aus um weiter mit dem RA zuarbeiten.

Dann habe ich es bleiben lassen. Ich sparte eine zeitlang Geld um eine mpu/ mpuvorbereitung und Abstinenznachweise zu bezahlen und somit die Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Dies war 2016.

Zu dieser Zeit zog ich den Widerspruch zurück um die mpu machen zu dürfen. Leider fiel das Ergebnis der mpu negativ aus. Nun hatte ich wieder kein Geld mehr um im Anschluss einen zweiten Anlauf zu starten.

Mitte 2021 kam das Thema Fahrerlaubnis/ mpu wieder auf, da ich einiges gespart habe.

Mir wurde geraten mich auf §29 Straßenverkehrsgesetz zu beziehen, noch ein wenig abwarten und die Fahrerlaubnis neu zu beantragen.

Ich versuchte mich im Internet zu belesen, dort standen Dinge von Verkehrsakte löschen lassen/ Polizeiakte löschen lassen, dann eine Neuerteilung zu beantragen.

Ich wusste darauf nicht weiter und suchte einen Rechtsanwalt auf.

Dieser riet mit aber davon ab und meinte ich solle erst eine Langzeittherapie beim Psychiater machen und dann die mpu erneut versuchen.

Das fand ich jetzt sehr überraschend und etwas überzogen. 2007 ist jetzt schon sehr lange her und ich habe seither keinen kontakt mit jeglichen Drogen oder ähnlichem gehabt.

Ich frage mich, was ist wirklich dran an dieser Tilgungsfrist? Kann ich dadurch die Fahrerlaubnis wieder erhalten?

Und was ganz wichtig wäre zu wissen: Wie gehe ich richtig vor um damit auch Erfolg zu haben?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

MPU, Recht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeit, Rechtslage, Auto und Motorrad
Ich habe eine Zahlungserinnerung von einem Fakeshop bekommen und nun schreckliche Angst, dass mir was schlimmes passiert. Ist meine Angst berechtigt?

Wie man in meiner ersten Frage lesen kann, habe ich aus Kummer bei einem Fakeshop Opipramol bestellt. Leider hab ich erst nach der Bestellung recherchiert und rausgefunden, dass https://medizin-rezeptfrei.net/ ein Fakeshop ist.

Letzten Samstag bekam ich dann eine Zahlungserinnerung. Als ich daraufhin eine Stornierung per Mail schrieb und sie abschickte, konnte die Mail nicht abgeschickt werden, weil die Domäne nicht vorhanden ist (was klar war).

Eigentlich können sie mir nichts, denn das was sie machen, ist illegal. Meine Bestellung war aber auch nicht rechtens, weswegen ich nicht zur Polizei gehen kann. Da sie aber meine Adresse haben, hab ich schreckliche Angst, dass sie irgendein Inkasso aus z.B. Russland beauftragen, um das Geld einzutreiben oder schlimmer, einen Auftragskiller kommen lassen, um mich umzubringen, was vielleicht etwas übertrieben ist, aber wer weiß, wo die Firma sitzt und zu was sie im Stande ist.

Die Zahlungserinnerung ist jetzt 4 Tage her und bis jetzt kam keine weitere Mail. Wie soll ich mich verhalten? Wenn ich den Betrag überweise, könnten sie ja auch sagen, dass sie das Geld nicht erhalten haben oder wer weiß, ob da dann wirklich was losgeschickt wird. Könnt ihr mir bitte helfen? Ich hab wirklich Angst.

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