Kartenzahlung, nach 14 Tagen Inkasso Schreiben?
Kartenzahlung, nach 14 Tagen Inkasso Schreiben? Ist das Rechtens?
Hallo, ich habe mein Konto Anfang10.2021 gewechselt.Zum nächst möglichen Zeitpunkt, die Bank hat mir aber leider nicht mitgeteilt wann es geschlossen wird!
Am 6.10 morgens um 8:00Uhr hat die Bank das Konto aufgelöst ohne vorherige mitteilung!!
Bei meinem letzten Besuch in der Filiale habe ich extra noch nachgefragt was passiert wenn eine überschneidung passiert...
Aussage Bankmitarbeiterin: das wird an die neue Bank weiter gegeben...
also das alte wurde geschlossen und das neue habe ich bekommen. Am 05.10.2021 habe ich noch mit meiner alten Karte bezahlt für 3,97€ und Samstag ein schreiben vom Inkassobüro bekommen über 36,94€!
Die Punkte:
1. Hauptforderung 3,97€
2. Bankrücklastschriftkosten 4,97€
3. Adressermittlungskosten 10€
4. Geschäftsgebühr 15,00€
5. Post- Telekommunikationsauslagen 3,00€
Ist das alles so rechtens? Die haben das Schreiben am 21.10.2021 aufgesetzt und war heute 23.10.2021 erst in der Post! Muss bis zum 02.11.2021 zahlen!
Viele Grüße,
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Forderungsaufstellung klingt "rechtens" und sehr günstig.
Warum hast Du das alte Konto überhaupt noch genutzt und nicht das neue? Bzw. wieso hast Du überhaupt mit Karte gezahlt, bevor der Kontowechsel abgeschlossen war?
Lastschriften werden dem Konto nach meiner Kenntnis immer 1 - 2 Tage später belastet, und wenn man nicht weiß, ob das Konto zum Zeitpunkt der Belastung noch existiert ...
Wenn Du nicht damit einverstanden bist, die Forderung des Inkassounternehmens zu bezahlen, dann wende Dich an die Verbraucherzentrale.
Aussage Bankmitarbeiterin: das wird an die neue Bank weiter gegeben...
Wenn damit die Lastschrift gemeint war, dann trifft das nach meiner Kenntnis nicht zu. Ich vermute, daß man Dich mit diesen Worten loswerden wollte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aussage Bankmitarbeiterin: das wird an die neue Bank weiter gegeben...
Kosten sind gerechtfertig, wenn es die Aussage der Bank aber so Belegbar (!) gab Forderung an die Ex-Bank weiterleiten als Schadensersatz.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zahltag != Abbuchungstag. Der ist 1-3 Tage später in der Reglen, kann aber theoretisch auch 7 Tage später sein. Normal unterschreibt man das... interessant könnte höchstens sein dass man heute nicht mehr unterschreiben muss bei den Kleinsummen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Am Zahltag gab es das Konto noch mit ausreichender Deckung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
bei EC komtm das C von Chèque bzw. Euro Chèque. Wie ein Scheck bedeutet das dass man garantiert dass wenn der Gläubiger diesen Scheck einlößt er auch eingelöst wird. Das ist in der Regel 1-2 Tage später. Zahltag ist also dann wenn er diesen Scheck einlöst. Es handelt sich dabei um ein Kreditgeschäft, im Gegensatz zur Zahlung mit Pin (onlinezahlung) bei der die Zahlung sofort ausgelöst wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Comp4ny/1463177614167_nmmslarge__12_12_225_225_08e611b260960fe3a926f527739e02dd.png?v=1463177616000)
Ist das alles so rechtens?
Die von dir aufgezählten Posten sind vollkommen in Ordnung und sogar ausnahmsweise rechtens.
Muss bis zum 02.11.2021 zahlen!
Mehr als genug Zeit. 10 Tage Frist ist in Ordnung.
Welches Inkasso fordert eigentlich?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/data2309/1719259273152_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1719259273000)
setze eine schreiben auf in dem du die punkte anführst und brunge das zur alten bank
sage, dass du natürlich bereit bist die 3,97 zu zahlen, den rest aber nicht, da dir keine umfassende auskunft gegeben wurde.
so iwie halt. und das schreiben am besten persönlich zur filiale bringen und mit quittung abgeben (datum unterschrift eines mitarbeiters)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Neben der Hauptforderung ist natürlich auch die Rücklastschriftgebühr an den Gläubiger zu erstatten , denn diese Kosten wurden nur durch das nicht durchführbare Bankeinzugsverfahren verursacht .
15,00 Euro Inkassogebühr gehen dabei auch noch nach der Rechtsanwaltsverütungstabelle in Ordnung .
"Kommunikation" ist etwas überhöht , aber bis etwa 2,50 Euro für einen Brief noch anerkennbar für Material und Porto .
Einzig "Adressermittlung" wäre etwas fraglich .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/data2309/1719259273152_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1719259273000)
im grunde geb ich dir ja recht.
aber da er iwie nicht ausführlich beraten wurde und ihm auch kein definitiver termin der kontoauflösung genannt wurde, wäre ich da als kunde auch verärgert.
die 3,97 und evtl die Bankrücklastschriftkosten 4,97€ würde ich mit mir reden lassen. aber der rest eigentlich nicht!
vor allem nicht die adressermittlung. da die adresse der bank ja noch bekannt sein muss. er hat ja nur das konto gewechselt nicht autmatisch auch den wohnort.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Für die Kostenstellung durch die nicht erfolgreiche Lastschrift / Abbuchung ist aus Gläubigersicht nun mal zu recht der Kunde verantwortlich , und der Zahlungsverzug ist damit unverzüglich wegen dieses Problemes eingetreten . Dazu bedarf es keiner Information oder Mahnung seitens des Gläubigers .
Also sind neben Hauptforderung und Bankkosten für die Rücklastschrift nun auch die grundlegenden Inkassokosten ( Angemessene Anwalts- / oder Geschäftsgebühr ) und Material + Porto für einen Postbrief zu bezahlen .
Die Beauftragung eines Inkassodienstes war legitim , da halt automatisch Zahlungsverzug durch das gescheiterte Bankeinzugsverfahren entstand .
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Adressermittlung ist wohl eher die Kontoermittlung... der Gläubiger hat nur die IBAN, mehr nicht. Mit der muss er bei der Bank nachfragen wer das ist... 10€ sind da sehr sehr günstig, die meisten Banken wollen 20-30€ dafür inzwischen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn ein Lastschrift- / oder Bankeinzugsverfahren bei Kartenzahlung nicht unmittelbar durchgeführt werden konnte , gilt die Zahlung als erfolglos und dann tritt automatisch Zahlungsverzug ein .
Somit ist es rechtlich durchaus legitim gewesen , direkt nach Feststellung der fehlgeschlagenen Abbuchung eine Zahlungssäumnis anzumahnen .
Am Zahltag gab es das Konto noch, es wird ohne Geld gewesen sein, wie sonst gibt es eine Rückbuchung?