Otto was für möglichkeiten?

Ich habe letzte woche eine ps5 bestellt. Alles ok soweit.

Dann nach 2 Tagen kam in den Sendungsverfolgung dass die Sendung zur Retoure ging und zurück beim Absender angekommen ist.

Habe erst eine Mail geschrieben mit keiner Antwort.

Habe dort angerufen und dort sagte man das wäre nicht möglich(also da müsste ein Fehler unterlaufen sein) da die PS5 erst diese Woche verschickt werden.

Man würde sich melden.

Hat der Mann auch getan. Montag bekam ich die bestätigung dass die Ware bis Dienstag(also gestern) verschickt wird und ich sie spätestens Freitag haben werde.

Gestern bekam ich eine Mail(hatte ja am Samstag erst eine E-mail geschrieben bevor ich anrief) in der Stand

''heute haben wir die Rückmeldung von Hermes erhalten, dass sich die Sendung bereits auf dem Weg zu OTTO befindet und kann nicht erneut beim Empfänger zugestellt werden. Gern erläutern wir Ihnen den Grund dafür: Hier liegt ein Bearbeitungsfehler vor. Das hätte nicht passieren dürfen. Es tut uns leid, dass wir keine andere Nachricht für Sie haben. Leider ist Ihr Wunschartikel aktuell nicht bestellbar. Bitte entschuldigen Sie. ''

Wie kann sie sich auf den Weg zurück befinden wenn sie nie abgeschickt wurde? Wie kann dort stehen dass sie bereits als retoure ankam wenn sie nie abgeschickt wurde?

Habe heute nochmal angerufen und die Dame am Telefon war nutzlos. Nicht mal die Mühe gemacht mal nachzuschauen. Ich solle bis Freitag warten.

Was kann ich machen? Der Fehler liegt bei Otto also muss Otto sich doch darum kümmern dass die PS5 bei mir ankommt. Eine haben sie ja noch übrig zum verschicken: Meine die nie ankam.

Versand, Bestellung, Otto, Rechtslage
Was muss man hier genau beachten?
1. Ich willige ein (Art. 6 Abs. 1 Lit. a) i.V.m.Art. 7 Datenschutzgrundverordnung,
- dass beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person unmittelbar nach Bewerbungs- vorlage sowie vor einer Einstellung durchgeführt wird.
- dass hierzu Auskünfte über meine Person aus polizeilichen Informationssystemen und bei örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden. Bei einem Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg werden Informationen beim jeweils zuständigen Landeskriminal- amt eingeholt.
- dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gespeichert werden. Die Akten werden nach Ablauf von einem Jahr vernichtet, wenn keine Zusammenarbeit mehr mit der Polizei stattfindet.
- dass meine personenbezogenen Daten zur Bearbeitung meiner Bewerbung um Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg verarbeitet werden.
2. Ich erteile der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg als Einstellungsbehörde meine Zustimmung zur Akteneinsicht für
- Personalakten früherer Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes einschließlich der Bundeswehr,
- Akten mit Nebenakten von Bewerbungsverfahren bei der Polizei eines anderen Bundeslandes, der Bundespolizei und der Bundeswehr,
- gerichtliche Strafakten, staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Ermittlungsakten.
3. Ich verpflichte mich, die Einstellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, falls nach Abgabe meiner Be- werbungsunterlagen ein polizeiliches oder gerichtliches Ermittlungs- / Untersuchungsverfahren eingelei- tet wird. Das Gleiche gilt, falls mir der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot erteilt wird.
4. Ich versichere hiermit, dass ich alle aufgeführten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet habe. Ich bin mir bewusst, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zur Ablehnung meiner Bewerbung, sowie auch im weiteren Einstellungsverfahren zur Rücknahme der Ernennung oder zur Entlassung führen kann. Mir ist bewusst, dass ich gemäß § 53 Abs. 2 BZRG gegenüber der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg keine Rechte aus § 53 Abs. 1 BZRG herleiten kann.
Mir ist bekannt, dass die Erteilung der Zustimmung freiwillig ist. Die Nichterteilung hat jedoch zur Folge, dass die Bewerbung nicht (weiter-) bearbeitet werden kann.
Die Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie auf unserer Homepage www.polizei-der-beruf.de

Auch eingestellte oder fallen gelassene Verfahren? Was passiert wenn man es nicht einwillig? Es ist doch freiwillig, aber was passiert?

Bewerbung, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Gesetzlage, Rechtslage, Strafrecht
Führerschein Überprüfen gekauft und registriert?

Moin,

Ich habe Mal eine sehr spezielle Frage und zwar hat sich mein Bruder einen Autoführerschein gekauft... Was natürlich schonmal nicht richtig ist keine Frage... Allerdings ist er der Meinung dass es ein deutscher registrierter Führerschein ist...

Er lässt sich dort leider nicht viel sagen und will ihn auch nicht beim KBA überprüfen da er der Meinung ist es wäre Zeitverschwendung da er einen Zettel dazu bekommen hat wo die angebliche registrierung aufgeführt ist... Nicht in Polen o.ä sondern tatsächlich in Deutschland und desweiteren hat er ein Schreiben über einen Besuch der Fahrschule und einen Bericht über Theorie und Praxis Prüfung...

Er musste extra auf einen Verkehrsübungsplatz und sich filmen lassen dass er fahren kann und all so einen Mist...

Ich denke uns ist trotzdem allen bewusst dass das Quatsch ist...

Jetzt aber meine hauptsächliche Frage um ihn vor weiterem Unheil zu bewahren gibt es die Möglichkeit dass ich irgendwie als "Außenstehender" eine Prüfung der Registrierung durchführen? Beim KBA kann man ja leider nur seinen eigenen überprüfen...

Oder kann ich irgendwo anrufen und dass prüfen lassen?

Ich möchte ihm dann einfach beweisen dass dieser Führerschein wirklich nicht registriert ist und er verarscht wurde...

Ist ja nun auch wichtig um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen....

Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

MFG

Auto, Polizei, Führerschein, Fahrschule, KBA, Rechtslage, Überprüfung, Auto und Motorrad
Welche 2 Takt Enduro kann man legal offen bewegen innerhalb Deutschlands?

Guten,

ich weiß diese Frage spaltet jetzt schon die Nation, es werden wieder welche sagen geht überhaupt nicht, welche die sagen geht über Umwege usw.

Ich habe mittlerweile schon viel Zeit mit Recherche verbracht und möchte das ganze endlich beantwortet haben. Also bitte auch nur beantworten wenn ihr euch sicher seit und bitte immer begründen, das schonmal vorne Weg.

Kurz zu mir, ich habe bald den A Führerschein, also den ganz großen. Möchte liebend gerne eine starke 2 Takter fürs Gelände. Möchte natürlich sogut es möglich ist legal bleiben weil ich auf dieses Katz und Maus spiel mit den Behörden keine Lust habe.

Nun das Baujahr ist mir erstmal völlig egal, ich würde mir nur gerne mögliche Kaufkandidaten auf Ebay angucken und weiß nie was da angemeldet und legal bewegt werden kann. Bereitet mir wirklich Kopfschmerzen...

Was ich bis jetzt rausgefunden habe, angeblich liegt das goldene Jahr bei 1998, alles was neuere Erstzulassungen hat geht wenndann nur über Umwege (oder Ausnahmen keine Ahnung)

Nun demzufolge sollte doch jede EXC beispielsweise bis '98 offen legal bewegt werden können?

Auch habe ich vieles gehört von Aprilia, Husaberg usw die man legal noch eingetragen bekommt. Theoretisch bekomme ich vielleicht durch tausende Ecken und Schlupflöcher auch eine moderne Enduro eingetragen, aber wenn es hart auf hart kommt ist das auch nicht legal wegen Abgas Lärm und was weiß ich was sich der deutsche alles ausdenkt.

Nun zusammenfassend:

Ich hätte gerne eine Liste mit Enduros die ohne Probleme offen bewegt werden dürfen (soferns geht brauchbare sowohl optisch als auch technisch). Zudem wenn ihr ein paar Ausnahmen wisst, Wege um auch neuere eintragen zu lassen, sofern dies legal ist, immer her mit euren Schwarmwissen.

Wie siehts mit den abgeschwächten Modellen eigentlich aus? KTM Freeride oder Beta Xtrainer? Angeblich bekommt man ja nichtmal alle 4 Takter legal zugelassen (offen). Das ist echt so eine Bescheidene Lage in Deutschland!

Und bitte, hört mir auf mit geht garnicht oder laber keinen Müll etc., es gibt Wege, nur welche?

Schöne Grüße

Motorrad, Leistung, Enduro, gelaende, Rechtslage, TÜV, Eintragung, Zweitaktmotor

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