Ebay Gebot in diesem Fall rechtens?
Hallo,
Ich biete oft und fleißig bei Ebay-Auktionen mit. Jetzt ist mir jedoch etwas komisches passiert:
Ich wurde bei einem Spiel überboten und habe es mir mittlerweile anderweitig gekauft, da es dort ziemlich günstig war.
Jetzt schreibt mich Ebay an und meinte was von der Bieter hätte sein Gebot zurückgezogen und ich wäre jetzt wieder der Höchstbietende für den Artikel.
Ich habe mit diesem allerdings schon längst abgeschlossen und gar nicht mehr damit gerechnet dort den Zuschlag zu bekommen.
Ich möchte das Spiel also nicht mehr zu diesem Preis kaufen. Bin ich immer noch an mein Gebot gebunden, obwohl ich ja gar nicht mehr damit rechnen konnte diesen Artikel zu ersteigern, da ich ja offensichtlich überboten wurde.
Sollte ich jetzt den Zuschlag erhalten, muss ich es dann bezahlen?
4 Antworten
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
das klingt nach damalig bekannt gewordener Angebotsabschirmung.
https://www.wortfilter.de/news14Q1/4802-Gebotsabschirmung-eBay-Verkaeufer-Abzocke.php
Teils arbeitet der Verkäufer mit einer 2. Person zusammen
nein, im Zweifelsfall trittst du auch einfach davon zurück
Was der andere Bieter kann, kannst du auch. Sag ab, tritt zurück. Begründung, du hättest dir bereits Ersatz besorgt.