hallo, mal angenommen jemand würde opfer eines internetbetrugs.
ein käufer kauft von einem verkäufer ein teures gerät.
der kaufpreis wird vorab überweisen , der käufer lässt sich zur sicherheit eine kopie des personalausweises des verkäufers zuschicken.
ausschlaggebend für den käufer ist auch, daß er den kaufpreis von sagen wir mal 800 euro auf das konto einer bekannten bank überweisen soll, und der käufer sich sicher fühlt, weil er weiß daß in deutschland ein bankkonto nur eröffnen darf, wer einen identitätsnachweis bei der bank vorlegt.
das gerät kommt aber nie an, und der personalausweis stellt sich als fälschung heraus.
nun die frage:
hätte der käufer aussichten, von der bank schadensersatz zu fordern?
schließlich hat die empfängerbank ihre sorgfaltspflicht verletzt, denn sie hat die gesetzlich vorgeschriebene überprüfung der identität des kunden nicht- oder nicht ausreichend vorgenommen.