Rechtslage Klausur; Oberstufe; Hessen?
Hallo zusammen,
ich habe gestern meine Klausur in Politik und Wirtschaft zurück bekommen. Laut der erreichten Punkte habe ich nach meiner Lehrerin 84 von 100 Bewertungseinheiten. Wenn ich aber ihre Bewertungseinheiten, die sie mir gegeben hat und die am Rand stehen nachrechne, so komme ich auf 86 Bewertungseinheiten (das wären also statt 12 Punkte, 13!)
Allerdings hat sie mir (ich denke ausversehn) bei der einen Aufgabe zwei Bewertungseinheiten mehr als die vollen gegeben (also 27 von 25)
soweit ich weiß, darf ein Lehrer die Note nicht schlechter machen wenn er die Klausur bereits ausgeteilt hat, doch wie ist es in meinem Fall. Habe ich Anspruch auf die 13 Punkte und somit Glück, dass meine Lehrerin diesen Fehler gemacht hat, oder kann ich meine Note nicht ändern lassen?
Vielen Dank und Liebe Grüße
1 Antwort
Auch Lehrer machen nunmal Fehler. Daher können entsprechend Noten, die auf einer falschen Vergabe von Punkten beruhen, natürlich in beide Richtungen - also nach oben oder unten - abgeändert werden.
Wenn ich das richtig verstehe, hat sie dir einmal 2 Punkte zuviel gegeben und einmal 2 zu wenig. Im Ergebnis würde sich also rein gar nichts ändern, wenn sie die Punktevergabe noch einmal gewissenhaft nachkontrollieren würde.