Zahnarztrechnung, erst Geschenk nach zweieinhalb Jahren plötzlich doch Rechnung, geht das?

Mein Freund und ich waren im Juli 2013 beim Zahnarzt, dieser hat uns vorgeschlagen Inplantate zu setzen bei mir 4 und bei meinem Freund 2. Wir haben mit ihm über den Preis geredet und er schaute ob ein Kredit möglich ist oder nicht. Bei mir war dies nicht der Fall (da ich in Privatinsolvenz bin) doch der Zahnarzt sagte das mein Freund für mich bürgen könnte und dann wäre es möglich und er würde uns mit dem Preis entgegenkommen indem er uns ein Implantat schenkt. Wir sagten ihm das er bitte alle die Implantate betreffenden Rechnungen in dem Kreditrahmen inbegriffen sein sollen, er sagte ja das sei alles kein Problem. Wir haben dann Rechnungen von der ABZZR bekommen und für diese eine Ratenzahlung vereinbart. Außer den Kreditraten hat er drei Rechnungen gleich nach Behandlung geschickt, die ich ihm pünktlich bezahlt habe. Mein Problem jetzt ist da ich ständig Probleme mit wackelnden Kronen und Schmerzen hatte, diese befestigen ließ jedoch kurze Zeit später das gleiche Problem wieder auftrat. Da wendete ich mich an meine Krankenkasse und die schickte mir einen Gutachtertermin. Mein Zahnarzt wurde darüber natürlich informiert und war böse auf mich, sagte mir ich solle einen anderen Zahnarzt suchen der mich richtig behandelt. Alle Rechnungen und Raten sind erledigt gewesen, dies weiß ich so genau weil ich ihn immer wieder gefragt habe ob die Rechnungen jetzt erledigt sind und er sagte ja alles erledigt. Am 10. 03. 2016 hatte ich eine Rechnung vom Behandlungsdatum 15.07.13 über 800,29 € im Briefkasten, dies war das Geschenk was er wohl nach dem Gutachtertermin wieder zurückgenommen hat. Mein Freund war bei jeder Behandlung mit im Behandlungszimmer und ist mein Zeuge. Wir waren alle drei Monate bei ihm in der Praxis zur Zahnreinigung und Kontrolle und wurden nie auf noch offene Rechnungen angesprochen bzw. schriftlich, erst nachdem er informiert wurde das wir zum Gutachter gehen. Meine Frage ist, muß ich diese Rechnung bezahlen? Vielen Dank vorab für die Antwort

Zahnarzt eine e-mail schreiben 50%
Zum Rechtsanwalt gehen 50%
Rechnung ignorieren 0%
Rechtsanwalt, E-Mail, Recht, Zahnarzt
Gegen Lehrer vorgehen - wie?

Guten Abend,

ich schreibe demnächst mein Abitur und bin mitten in den Vorbereitungen. Ich habe Englisch Leistungskurs/ erhöhtes Niveau. Schon öfter bin ich mit meiner Englisch Lehrerin aneinander geraten, doch jetzt wurde ein Punkt erreicht, an dem es genügt. Ich habe in meiner Vorprüfung über 10 Dinge angestrichen bekommen, die richtig waren und habe dadurch eine schlechte Punktzahl/Note. Damit bin ich zu einem anderen Fachlehrer gegangen, der mir die Richtigkeit meiner Angaben bestätigte. Meine englisch Lehrerin (die übrigens nie mit sich reden lässt) meinte nun, sie wäre die Lehrerin und hätte keine Lust, da noch mal drüber zu schauen und alles bleibe so, wie es ist. Das ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit. Ich kann doch auch nicht schreiben 2+2=4 und dafür belangt werden, da das ja eindeutig kein Fehler ist?! Die nächste Instanz (da das mit den anderen Lehrern und der Fachschaftsleitung nichts brachte) wäre die Direktorin. Diese will jedoch immer alles "im Rahmen halten" und "das tolle Bild der Schule wahren" sprich: das wird nichts bringen. Was könnte ich sonst noch tun? Kann man da rechtlich gegen vorgehen? Ich bin sonst in Englisch sehr gut, es liegt nicht an meinen Sprachkenntnissen sondern tatsächlich an der Inkompetenz meiner Lehrerin. Hat jemand damit Erfahrung? Es geht um mein Abitur und das ist wirklich wichtig für mich. Kann man einen Rechtsanwalt einschalten? Oder gibt es dafür gar keine Gesetze? Ich bin da wirklich ahnungs- und ratlos. Danke im Voraus!

Schule, Rechtsanwalt, Gesetz, Abitur, Jura, Lehrer, schulgesetz
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

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Wie und wo muss man die Fangprämie bezahlen wenn man beim Ladendiebstahl erwischt wurde?

Guten Abend, ich bin 18 Jahre alt und wurde vor ca. 7 bis 8 Monaten beim Klauen von Kopfhörern im Wert von ca. 20€ erwischt. Mir wurde schon vor Ort gesagt dass ich 50€ als Fangprämie zahlen müsste. Seid dem habe ich gewartet dass irgendein Schreiben, ein Brief, wie auch immer an mich gesendet wird welcher eine Rechnung oder der gleichen enthält und einen Überweisungsbogen oder Bankdaten. Kam nicht...nur ein Brief dass das Verfahren gegen mich eingestellt wurde. Also dachte ich mir nach einiger Zeit dass die Ladendetektive vielleicht einfach ein Auge zu gedrückt haben...wie auch immer. Nun kam gestern ein Brief von einem Anwalt welcher die Gegenseite vertritt an, welcher von mir nun ca. 73€ verlangt (50€ Fangprämie + Anwaltskosten). Darin steht außerdem noch ich hätte zwei Wochen Zeit und solle mir gut überlegen ob ich bezahle oder nicht, da die Sache sonst auf gerichtlichem Wege geklärt werden müsste.

Jetzt habe ich eine Bekannte gefragt und die meinte ich hätte persönlich vorbeigehen sollen und das Geld dort bezahlen sollen. (Trotz einem Jahr Hausverbot?..)

Stimmt das? Habe ich also die ganze Situation mehr oder weniger falsch verstanden oder war die Annahme noch ein Schreiben mit Rechnung und Bankdaten zu erhalten richtig?

Danke für Ihre Zeit und Ihre Mühe...Liebe Grüße!

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Fahrlässige KV wegen Verkehrsunfall + Probezeit. Rechtsanwalt nötig?

Hallo, neulich hatte mein Freund einen selbstverschuldeten Verkehrsunfall- er ist bei grüner Ampel nach links abgebogen, ohne auf den Geradeausverkehr zu achten, der da ja noch Vorfahrt hat (da kein Linkspfeil in Ampel). Als Folge entstanden zwei Autos mit Totalschaden (Versicherung hat zumindest beim eigenen bereits gezahlt) und ein verletzter Unfallgegner (war 3-4 Tage im Krankenhaus). Dieser will keine Strafanzeige machen, sofern seine Versicherung für den Arbeitsausfall aufkommt (noch nicht sicher, sieht aber danach aus).

Neulich kam dann ein Anhörungsbogen wegen fahrlässiger KV, haben ihn nur mit Personalien bestückt zurückgeschickt.

Mein Freund ist noch in der verlängerten Probezeit, da er mal zu schnell war und deshalb zur Nachschulung musste. Hat neulich jetzt noch einen B-Verstoß wegen Überladung bekommen, von der Probezeit wegen droht aber nur bei einem weiteren Punkt der nächste Schritt (ich glaube freiwillige MPU wäre das).

Haben jetzt mal einem Anwalt angerufen, der meinte, Akteneinsicht und Beratung und so würden schonmal mindestens 300€ kosten... Lohnt sich das überhaupt? Denn mit einem momentanen Teilzeitgehalt von 450€ würden Strafen in Tagessätzen ja nicht sonderlich hoch ausfallen? Oder muss er bei Verfolgung des Verfahrens mit Führerscheinentzugs rechnen (wegen der Probezeit)?

LG

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