Kann man Kind (18) haftbar machen für einen Vertrag den die Mutter bei Minderjährigkeit abgeschlossen hat?

Die Mutter meines Kindes hat eine Vertrag ( Beginn Jannuar 2014, gekündigt April 2014) für ein Fitnesscenter für unsere damals 16 jährige Tochter abgeschlossen.

Das Unternehmen schrieb meine Tochter mehrmals an, das noch Zahlungen ausstehen würden, Mittlerweile 500 € obwohl sogar eine Bestätigung der Kündigung kam und die Mitgliedschaft nur 4 Monate dauerte. Der Monatsbeitrag war knapp 20 €.

Jetzt wurde sogar ein Inkassounternehmen beauftragt und die Schreiben wiederum meine Tochter an und wollen dass sie eine eidesstattliche Versicherung abgibt und drohen mit Haftbefehl.

Meiner Meinung nach kann nur die Mutter haftbar gemacht werden da die Tochter nicht volljährig war und dieses auch noch nicht mal bei der Kündigung.

Ich weiß das manche Rechtsgeschäfte schwebend unwirksam sind, wenn sie von Minderjährigen abgeschlossen werden und so ein Vertrag kann dann mit Volljährigkeit wirksam sein, wenn der Vertrag vorher nicht angefochten wurde.

Hier ist die Sachlage aber anders. Es bestand zu einer Zeit der Vertragszeit eine Volljährigkeit des Kindes und das Kind hat nicht unterschrieben, es hat lediglich den Nutzen aus dem Vertrag gehabt.

Das Inkassounternehmen will nicht mit der Mutter reden sondern mit der Tochter. Ich habe erst mal gesagt, dass ich mich vorab erkundigen werde.

Wie ist die Rechtslage?

Wie soll man da vorgehen?

Kann meine Tochter einen Beratungshilfeschein beantragen? Sie verdient 760 €.

MfG

johnnymcmuff

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Amazon Verkäufer verweigert die Rücknahme eines Falsche gelieferten Artikel -wie gehe ich vor?

"Hallo Zusammen,

ich hatte bei einem Amazon Händler einen BH bestellt Warenwert 120€. Als ich die Ware erhalten habe musste ich feststellen, dass der falsche Artikel geliefert wurde. Ich habe daraufhin dem Artikel wieder zurückgeschickt. Am Freitag habe ich eben dem falsch gelieferten Artikel zurück erhalten, mit der Begründung das sie mir angeblich den richtigen Artikel geschickt hätten. Daraufhin habe ich amazon kontaktiert von denen Bekam ich nun die bitte den ausstehenden Betrag zu Überweisen und diese email:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung an Amazon.de.

Der Verkäufer Ihrer im Betreff genannten Bestellung teilte uns zum vorliegenden Sachverhalt Folgendes mit:


"... In der Umverpackung des richtigen Artikels der Marke "Lise Charmel" befand sich, als die Rücksendung bei uns eintraf, ein Artikel (schwarzer BH) der Marke "Aubade". Da der Aubade Artikel ganz sicher nicht von Lise Charmel (Hersteller direkt) an uns geliefert wurde, können wir ausschließen dass wir dem Käufer einen Aubade Artikel in einer Lise Charmel Schachtel haben zukommen lassen. Ausserdem befanden sich an dem Aubade Artikel bereits keine Etiketten mehr, wie es für einen neuen Artikel üblich wäre. In unserem Haus versenden wir Waren ausschließlch in original Verpackung, wir packen keine Ware um. Daher kann der Artikel auch nicht bei uns ausgetauscht worden sein. ..."


Der Verkäufer verweigert aus vorbenannten Gründen die Rückgabe des Artikels und hat die Ware daher via DHL mit der Sendungsnummer -- an Sie retourniert. "

wie sieht dabei die rechtliche Lage aus. Muss ich den Artikel nun bezahlen obwohl es der falsche ist?!" & nein ich habe keine Etiketten an dem Falsch gelieferten Artikel entfernt.

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