Hallo, ich bitte erfahrene Juristen um Hilfe.Ich werde beschuldigt eine Staftat begangen zu haben. Mein Anwalt hat direkt Akteneinsicht gefordert. Jetzt hat der zuständige Kriminalpolizist die Akte zum Staatsanwalt geschickt, ohne meinem Anwalt Einsicht zu gewähren. 

Für ihn sieht es jetzt so aus, als hätte ich meine Aussage verweigert, obwohl ich mich über meinen Anwalt äußern wollte. Der Staatsanwalt hat die Akte jetzt an das Amtsgericht geschickt und ein Richter entscheidet jetzt ob Anklage erhoben wird.

Das geht doch nicht mit rechten Dingen zu? Ist sowas normal? Darf er das?