Moinsen

war heute bei einer Markenwerkstatt meiner Automarke und habe einen neuen Kühler einbauen lassen, da der alte defekt ist (Plastikhalterung abgebrochen)

Die Werkstatt hat mir aber einen unnötigen Kühler eingebaut...

Ich habe ein Schaltgetriebe und keine Klimaanlage.. Sie haben mir einen Kühler eingebaut für Automatikgetriebe und für Klimaanlage! Das haben meine Nachforschungen ergeben.

Natürlich kostet so ein "spezieller kühler" gleich doppelt soviel wie der passgenaue für mein Fahrzeug..

Die Werkstatt meinte es ist angeblich kein Problem mit dem Kühler (?) und will das Geld haben (das verstehe ich) aber es kostet mich mehr als wenn sie den richtigen Kühler für mein Fahrzeug eingebaut hätten (der ohne Zusatzfunktionen ist sehr günstig)..

Kann ich auf den günstigen Kühler bestehen? In Auftrag habe ich nur gegeben "Kühler in Original erneuern".. Original ist der Kühler anscheinend

Was meint ihr dazu also rein juristisch? Abgesehen davon ist das natürlich von einer Vertragswerkstätte nicht so der tolle "Move" und ich werd dort auch nie wieder hingehen

Dankeee!