Die Erbengemeinschaft besteht aus 2 Personen zu je 1/2 Hälfte.
Die Erbengemeinschaft hat die elterliche Immobilie mit Grundstück verkauft. Das Inventar, Wertgegenstände etc. pp. ist einvernehmlich aufgeteilt.
Die Erbengemeinschaft besitzt 2 weitere Flurstücke (landwirtschaftliche Flächen) je zum 1/2 Anteil.( Notariell geändert und im Grundbuch eingetragen)
Bevor nun die Sparkonten aufgelöst und die Erbengemeinschaft abschließend auseinander gesetzt werden, stellt sich die Frage, wie das nun mit den 2 Flurgrundstücken (landwirtschaftliche Flächen) gehandhabt werden muss.
Noch sind diese ja noch nicht auseinander gesetzt ... !!!
Eine Auseinandersetzung ist aber nur im Ganzen möglich ... also quasi müssten die Erben sich nun einigen, wer nimmt Flurstück Nr. 111 und wer nimmt Flurstück Nr. 222 ....und eine weitere Änderung im Grundbuch vornehmen ... auf einem Grundstück gibt es einen Pachtvertrag ... ok, ...nur ein paar EURO ...
Erst danach kann die Erbauseinandersetzung erfolgen .... oder ...bleibt die Erbengemeinschaft mit den Flurgrundstücken (landwirtschaftliche Flächen) auf ewig verbunden....???