Heizkostenabrechnung extrem hoch nur an einem Zähler, bei Gewerbefläche, was tun?

Hallo zusammen!

Meine Freundin mietet mit einem Kollegen eine Gewerbefläche. Diese besteht aus zwei Einheiten mit eigenen Hausnummern, es gibt also zwei Abrechnungen für direkt miteinander (ohne Tür) verbundene Räume (im Souterrain, die Räume sind grundsätzlich sehr warm und werden laut ihrer Aussage sehr wenig beheizt.). Soeben haben sie ihre Abrechnung für 2014 erhalten (nur das letzte Quartal, da sie erst seit Sept. 2014 dort drin sind). Dort scheint die eine Einheit, die mit 107m² doppelt so groß ist wie die andere, normalen Verbrauch zu zeigen (Werte liegen laut Abrechnung zwischen o,1 in der Toilette und 32,0 in der Küche - ich weiss leider nicht, was das für Einheiten sind). Im anderen Teil liegen die Werte zwischen 0 und 7, bis auf einen Heizkostenverteiler (ich nehme an, damit ist ein Heizkörper gemeint?), der steht nämlich mit 188, also einem vielfach höheren Wert in der Liste. Dadurch schlägt diese nur 57m² große Einheit mit rund 1200€ zu buche, während die andere, wesentlich größere, mit laut Abrechnung sichtbar tatsächlich genutzten Heizkörpern nur auf unter 200€ kommt.

Wir gehen also davon aus, daß da irgendwas falsch ist; entweder an der Heizung oder an der Abrechnung. Was kann man hier tun? Was sind die richtigen Schritte, um das aufzuklären und wie geht man vor, wenn man die Abrechnung für fehlerhaft hält? Wie gesagt handelt es sich um Gewerbeflächen, daher rechne ich damit, daß die dinge wie so oft anders liegen als bei Wohnungen...leider blicke ich da derzeit nicht so recht durch. Auch machen es einem Nebenkostenabrechnungen ja nicht eben leicht, sie zu durchschauen. Wer hat Tips? Danke im Voraus!

Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, gewerbemietrecht
Ehemaliger Mitbewohner (kein Mietvertrag) weigert sich, sich an der NBK-Nachzahlung zu beteiligen

Hallo Zusammen, da ich leider keine Rechtsschutz habe die mir hier weiterhelfen kann, hoffe ich hier ein bisschen Hilfe zu bekommen. Situation ist folgende: Wir leben in einer zweier-WG (beide Hauptmieter) und das vergangene Jahr hat noch mein Ex-Freund bei uns gewohnt. Leider ohne Mietvertrag (man macht Fehler). Er hat (wenn er konnte) auch Miete gezahlt. Dies war eine "Warmmiete", dh die Nebenkosten waren anteilig enthalten. Er war auch offiziell bei uns gemeldet. Wie es so geht, hat die Beziehung nicht gehalten und er ist ausgezogen. Wir haben dann für das Jahr in dem er bei uns gewohnt hat die Nebenkosten-Nachzahlung bekommen, in Höhe von ca. 1000 Euro. Nach allem auseinander-gerechne, wer was zu zahlen hat, kommt sein Anteil auf knappe 300 Euro. Jetzt rennen wir ihm schon seit nem knappen halben Jahr hinterher weil er nicht zahlt. Er hat schon per SMS und Email zugesichert dass er zumindest einen Teil zahlen wird, aber wenn es dann zu dem vereinbarten Zahlungstermin kommt passiert wieder nichts. Zwischendrin schwankt seine Meinung zu seinem "Zahlungswillen" auch, und er schimpft dass er uns absolut nichts schuldig sei und wir ihn aufgrund des fehlenden Mietvertrags eh nicht rankriegen würden... Jetzt möchte ich ihm das so nicht durchgehen lassen, da ich seinen Anteil bezahlt habe. Meine Frage ist nun, ob man trotz fehlendem Mietvertrag die Nebenkosten einklagen kann? Es gibt ja genug Beweise und Zeugen dass er bei uns gewohnt hat. Danke schon mal für eure Antworten!!!

Miete, Recht, Nachzahlung, Nebenkosten
Mietvertrag formulierung für Heizkosten?

Hallo, Ich bin neu hier und habe kleines Problem für meinen Mietvertrag. Ich bin gerade dabei einen Bungalow zu vermieten. In dem ist eine Pellets Heizung verbaut und hab meinen künftigen Mietern vielleicht etwas voreilig die Wahl gelassen ob sie sich bei Bedarf den Pellets-Bunker selbst befühlen oder ich das mache und über die NK ganz normal abrechne. Sie haben sich für das selber Befühlen entschieden. Für mich würde sich der Vorteil ergeben, dass ich nicht dauernd nachsehen brauche, ob dieser zu Befühlen ist.

Auf jeden Fall habe ich jetzt das Problem, dass ich für den Mietvertrag keine eindeutige passende Formulierung zustande bringe. Die jetzige sieht momentan so aus. Es geht meiner Meinung nicht eindeutig hervor, wer für welche Kosten genau zuständig ist. Sollte hier jeder einzelne Kostenpunkt genau aufgelistet werden oder hat da vielleicht wer einen Tipp für mich?

§ 7 Betriebskosten Neben der Kaltmiete sind sämtliche umlagefähigen Betriebskosten außer die Befüllung des Heizgutes gem. § 2 der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. die Zentralheizung (Pellets) wird vom wird vom Vermieter bei der Übergabe letztmalig befühlt. Während des Mietverhältnisses ist der Mieter selbst für wiederkehrende Füllungen zuständig und entfällt somit Nebenkostenabrechnung. Die weiteren vom Mieter zu tragenden Betriebskosten sind mit einer monatlichen, mit der Miete fällig werdenden Vorauszahlung in Höhe von 60,-- € anzuzahlen. Die endgültige Höhe der Betriebskosten ergibt sich aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.

Mietvertrag, Betriebskosten, Nebenkosten
Umlage der Treppenhausreinigung

In meinem Mehrfamilienhaus wurde bisher die Treppenhausreinigung durch die Mieter vorgenommen. Dies wurde in der Hausordnung so geregelt, welche jedoch auch den Hinweis enthält, das die Hausordnung durch den Vermieter jederzeit geändert werden kann.

Nun besteht folgendes Problem: Nach Einzug von 2 neuen Mietparteien ist der Hausfrieden aufgrund der Treppenhausreinigung erheblich gestört. Einer unterstellt dem anderen, er hätte nicht geputzt, diese lautstarken Streitigkeiten führten bis hin zu Handgreiflichkeiten. Beide Mietparteien beschwerten sich mehr als einmal bei mir über die Situation und es war nicht möglich, das Problem dauerhaft aus der Welt zu schaffen. Nach der letzten Eskalation entschied ich mich deshalb, das Treppenhaus zukünftig durch den Hausmeister reinigen zu lassen, machte dazu einen Hausaushang mit der Ankündigung und den Gründen sowie einem Hinweis wg. Kostenumlage (ist in der Betriebskostenverordnung - Bestandteil des Mietvertrages - auch geregelt) und schickte jedem Mieter eine geänderte Hausordnung. Nun möchten diese für die Kosten nicht aufkommen, mit der Begründung, sie wurden vorher nicht über die anfallenden Kosten informiert und sie wurden vorher auch nicht gefragt, ob sie das überhaupt möchten. Denn sie wollen die Reinigung weiterhin selbst vornehmen.

Wie soll ich weiter verfahren ? Muss ich den Mietern tatsächlich gewähren, die Hausordnung wieder selbst zu machen und damit den Auszug der einen Mietpartei aufgrund des mobbing riskieren ?

Reinigung, Hausordnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Treppenhaus, Treppenhausreinigung

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