1000€ Bußgeld, lohnt sich eine Stellungnahme?

Hallo Gutefrage community,

habe meinen YouTube Kanal als Nebengewerbe angemeldet, dies geschah am Ende Februar, (als Anfang des Gewerbes den ersten 01.01.2017 angegeben) da ich durch ein anderes Video drauf aufmerksam wurde, das man YouTube anmelden muss.

Mir wurden die Gesetze nicht einzeln beigebracht, erklärt und was man alles so beachten muss. Meine Familie spricht gebrochenes Deutsch und kennen die Einzelheiten auch nicht. In der Schule wird über sowas gar nicht als Thema behandelt (Gewerbe, Steuern, Finanzamt). Und mit 14 (jetzt 19) Jahren denkt man überhaupt nicht an sowas beim erstellen eines YouTube Kanals. 2017 angemeldet, da dort das erste Geld bei auskam. (Ganz 2017 nur unter 100€ eingebracht).

Sollte man eine verspätete Anmeldung des Gewerbes abgeben, so kann man mit einem Bußgeld rechnen, soweit kam ich auch mit der Recherche und vor Ort bei der Anmeldung wurde es auch so bestätigt die man aber mit einer Stellungnahme begründen kann, trotzdem habe ich mich angemeldet wie es ein Bürger tun sollte.

Jetzt kam die Post mit dem besagten Bußgeld in der Höhe von 1.000€ und es besteht eine 14-tägige Frist, diese per Schreiben zu begründen und Stellungnahme zu halten. Jetzt würde ich gern wissen ob hier welche mit Erfahrung haben und ob diese Stellungnahme etwas ändern würde oder nicht, insofern ob ich zahlen muss oder nicht. Und ob meine Aussagen überhaupt verständlich wären oder ob es heißen wird "du musst dich informieren und das Gesetz kennen".

Finde es etwas ungerecht. Kannte mich mit dem System überhaupt nicht aus, in dem Alter auch nicht gewusst, noch wird es einem mitgeteilt, was beachtet werden muss.

PS: kenne immer noch keine in meinem Alter die sich damit auskennen, noch darüber gehört haben. In Zukunft kann ich das ja gleich unterlassen und schwarz arbeiten. Als ob die 1000€ nicht genug wären, da ich ja abzüglich sowieso noch Steuern zahlen muss, für das wenig was ich bekommen habe.

-Das Motto "besser spät als nie" ist also für diesen Fall unzutreffend.

Danke wer bis hierhin gelesen hat. Über eure Erfahrungen und Meinungen, sowie Vorgehensweisen würde ich mich sehr freuen.

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Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Steuerklasse und ESt, Student und Nebengewerbe?

Hallo zusammen 

ich benötige dringend Rat zu meiner Steuersituation und wie man diese smart bewältigt. 

Über Tipps bin ich sehr dankbar!

Folgendes:

Ich bin Student und habe dieses Jahr wie folgt gearbeitet nach Monaten:

01 Praktikant 750€ brutto

02 Praktikant 750€ brutto

03 Werkstudent 1000-1600€ brutto

04 Werkstudent 1000-1600€ brutto

05 Werkstudent 1000-1600€ brutto

06 Werkstudent 1000-1600€ brutto

07 Werkstudent 1000-1600€ brutto

08 Werkstudent 1000-1600€ brutto

09 -

10 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

11 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

12 Vollzeit Angestelltenverhältnis 2200€ brutto

DAZU werde ich durch mein Nebengewerbe Einkünfte von 3000€ als Kleinunternehmer erzielen.

Folgende Fragen tun sich auf:

1. Welche Steuerklassen ordne ich meinen Tätigkeiten zu? In meinem Angestelltenverhältnis wurde ich gefragt, ob ich als Steuerklasse 6 angemeldet werden soll, nachdem diese Rückmeldung vom Finanzamt kam. Klasse 1 ist sinnvoller hier, oder? Klasse 6 für das Nebengewerbe?

2.Wie hoch wird die Einkommensteuer grob überschlagen auf mein Nebengewerbe ausfallen? 

3. Hat meine Tätigkeit als Werkstudent einen positiven Effekt auf die Einkommensteuer, die ich zu entrichten habe? Oder ist das nicht relevant?

4. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt auch gefragt, ob mein Nebengewerbe dauerhaft steuerlich angemeldet ist. Wie definiert sich diese Begrifflichkeit?

Vielen Dank Euch im Voraus! Ich freue mich auf Eure Tipps!

Steuern, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium

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