Infos zu Gewerbeanmeldung?

Hallo ihr Lieben,

ich weiß, solche oder so ähnliche Fragen sind hier schon unzählige Male vorgekommen. Allerdings habe ich jetzt sehr lange nach einer geeigneten Antwort gesucht und bin einfach immer noch nicht auf eine Lösung gekommen.

Folgende Situation:

Ich beziehe derzeit ALG I und bin nach einem Auslandsaufenthalt (Sabbatical) auf der Jobsuche. Mein alter Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich ihnen bei kleineren Grfiksarbeiten helfen könnte, wozu ich generell bereit wäre. Der Umfang beträgt nur wenige Stunden im Monat es handelt sich dabei auch eigentlich nur um ein paar Euro Zuverdienst. Ich müsste der Firma dann allerdings eine Rechnung stellen. Das heißt, ich muss wohl ein Gewerbe anmelden, richtig? Wo und wie ich ein Gewerbe anmelde, das habe ich schon gefunden.

Meine Frage ist eher, wie läuft das für mich als Arbeitssuchende? Ich darf ja 15 Stunden pro Woche nebenher arbeiten und 165 Euro im Monat (ist das netto oder brutto?) dazuverdienen, ohne dass es sich auf meine Bezüge auswirkt. Das sollte ja dann kein PRoblem sein.

Muss ich auf den Rechnungen Steuern ausweisen? Wenn ja, wie führe ich die an das FInanzamt ab, oder wie gebe ich das dann in meiner Steuererklärung an?

Was ändert sich, wenn ich wieder einen Vollzeitjob finde? Ich würde die kleinen Aufträge dann gerne weiterhin ausführen.

Zudem bin ich am Überlegen, mir auch als PArtylite (wie Tupperware, nur mit Kerzen) Beraterin etwas Geld dazu zu verdienen. Was ändert sich denn dann für mich?

Ich hoffe,jemand kann mir hier etwas genauere Informationen geben, bzw. mich unterstützen. Wenn ihr weitere INformationen benötigt, dann gebt einfach Bescheid.

VIelen Dank schon vorab!

Grüße Amarilla

Gewerbe, Nebengewerbe, Partylite
KFZ-Handel - Kleinunternehmerregelung/ Besteuerung?

Hallo Community,

ich befinde mich gerade in der Gründung meines nebengewerblichen Auto- und Teilehandels.

Allerdings bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen soll oder nicht. Das Ganze ist ein Nebengewerbe, ich will meinen Vollzeitjob behalten - ich mache quasi mein Hobby zum Zweitberuf.

Ich tendiere an sich stark zur Kleinunternehmerregelung, alleine schon aufgrund der vereinfachten Buchhaltung ( keine Vorsteueranmeldungen, etc.) . Allerdings ist es ja sehr wahrscheinlich im Autohandel, dass man selbst bei geringen Stückzahlen relativ schnell die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreicht.

Was ist wenn ich jetzt mit der Kleinunternehmerregelung starte, aber bereits Mitte 2016 über 17.500 EUR Umsatz liege? Bedeutet das für mich lediglich das ich im Folgejahr zur regulären Besteuerung übergehen muss oder auch das ich vielleicht für 2016 nachzahlen muss?

Ausserdem, wie werden bei der regulären Besteuerung Reparaturen, etc. verbucht? Gebrauchtfahrzeuge unterliegen ja der Differenzbesteuerung, sprich die Differenz zwischen EK & VK. Was aber wenn ich ein Fahrzeug gebraucht einkaufe, aber zb. 200 Euro in Reparaturen stecken muss? Wie wird das ganze steuerlich behandelt?

Gibt es vielleicht hier Leute aus der Branche, die mir ein paar hilfreiche Tipps zur Entscheidungsfindung geben können?

Besten Dank im voraus und einen schönen Sonntag.

KFZ, Steuern, Autohandel, Gewerbe, Nebengewerbe, differenzbesteuerung

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