Den Chef vom Nebengewerbe überzeugen?

Hallo, es gibt die Möglichkeit, dass ich neben meinem Hauptberuf eine Ausbildung in einem anderen Bereich machen kann. Diese wird dort als Nebenjob für Berufstätige angeboten. Finde ich super und würde es gerne durchziehen, ja ich dann aber mehr als 450,- € verdiene nebenher muss ich das ganze ja versteuern, also Nebengewerbe anmelden!

Jetzt muss mein Chef das ganze aber genehmigen, sonst klappt das ja nicht!

Gibt es Tipps wie ich meinen Chef davon überzeugen kann?

Ich habe aktuell einen Nebenjob mit 450,- € gegen den er nichts hat. Er wirkt sich NICHT auf meinen Hauptjob aus und so vergisst er sogar oft dass ich nebenher noch arbeite. Er bewundert das sogar, dass ich das so locker schaffe, sagte er neulich mal.

Die Ausbildung ist jedoch ein bisschen was anderes als nur nebenher abends mal im Kino Popcorn zu verkaufen, sondern es könnte meine Berufliche Zukunft von Grund auf verändern und in 3 Jahren sogar den Wechsel in die komplette Selbstständigkeit bedeuten.

Wie macht man seinem Chef sowas schmackhaft? Dass er nicht Nein sagt nur, weil es bedeuten könnte, dass ich dann hier irgendwann kündigen möchte? (erst in 3 Jahren)

Er muss es genehmigen, aber muss ich ihm komplett sagen, dass ich dann auch irgendwann direkt komplett selbstständig werden möchte?

Beruf, Selbständigkeit, Chef, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Ausbildung und Studium
GbR von zwei Fotografen im Nebengewerbe? Was ist zu beachten?

Ganz kurz zur aktuellen Situation: Wir sind zwei Fotografen. Haben beide bereits eine Gewerbe für die Fotografie angemeldet. Es handelt sich um Nebengewerbe. Umsatzsteuerlich nutzen wir beide die Regelungen für Kleinunternehmer. Ebenso sind wir in der Handwerkskammer registriert.

Nun möchten wir gemeinsam ein Studio anmieten. Sämtliche Kosten (Renovierung, Miete, Nebenkosten, Energiekosten) sollen jeweils zur Hälfte getragen werden. Wir tauchen beide gleichberechtigt im Mietvertrag auf. Das notwendige Equipment teilen wir hinsichtlich der Anschaffung auf, also jeder schafft für den gleichen Wert Ausrüstung an. Zudem möchten wir zukünftig auch, also neben den eigenen Aufträgen, gemeinsame Dienstleistungen anbieten und eine entsprechende Homepage dafür einrichten. Mit diesem Zusammenschluss erfüllen wir wohl zweifelsfrei den Tatbestand einer GbR.

Müssen wir jeweils eine zweite Gewerbeanmeldung einreichen in der wir uns auf die GbR beziehen? Kann man die bereits bestehende Anmeldung ergänzen? Die Einzelgewerbe sollen jedoch nebenbei unverändert weiterlaufen.

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung erhalten wir eine eigene Steuernummer für die GbR. Ist das richtig? Auch für die GbR wollen wir die Kleinunternehmerregelung in Anspruch neben, da unsere Kunden fast ausschließlich Privatpersonen sein werden.

Was ist mit der Handwerkskammer? Kommt da auch was auf uns zu? Muss die GbR dort gesondert geführt werden obwohl wir dort jeweils schon gemeldet sind?

Besten Dank für eure Hilfe!

Recht, GbR, Nebengewerbe, Handwerkskammer, Kleinunternehmerregelung, Wirtschaft und Finanzen
Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber seit Jahren ein Nebengewerbe angemeldet, welches Ehepartner ausführt, geht das? Wie erkläre ich das im Rentenantrag?

Mein Mann ist in einem Unternehmen angestellt und hat vor Jahren ein Kleingewerbe als Nebengewerbe angemeldet. Ich war bis vor kurzem arbeitslos ohne Leistungsbezug, um nicht meinen eventuellen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu verlieren.Da mein Mann nun seit längerer Zeit krank ist, hat er mich als Minijobber angestellt, so kann ich die Arbeit erledigen und konnte mich vom Arbeitsamt abmelden. Nun wird ihm geraten, Erwerbsminderungrente zu beantragen. Soweit ich mich belesen habe, gibt es kein Problem, wenn man ein Gwerbe angemeldet hat und nicht mehr als 450,00 Euro zuverdient ? Sehe ich das richtig ? Ich dürfte ja gleichzeitig auch bis zu 450, 00 Euro dazu verdienen und könnte familienversichert bei seiner Krankenkasse bleiben ? Unsere Umsätze sind im Moment noch nicht hoch, da wir Geld in Umbauten investiert haben und dadurch noch Abschreibungen laufen. Was wäre, wenn der Umsatz höher wird, müsste ich mich dann privat krankenversichern oder ist es günstig, mich bei ihm dann fest einstellen zu lassen ? Im Fragebogen der Rentenversicherung wird gefragt, ob er noch eine selbständige Tätigkeit ausführt, müssen wir das mit Nein beantworten, er ist ja nur Inhaber, führt es aber nicht selbst aus oder kann ich das irgendwie erklären, eventuell bei der Zeile Art und Umfang der Tätigkeit ? Viele Fragen.. wir möchten aber auch nichts verkehrt machen. Vielen Dank für Antworten.

Rechtsanwalt, Rente, Erwerbsminderungsrente, Krankenversicherung, Gewerbe, Kleingewerbe, Nebengewerbe, Rentenversicherung, Zuverdienst

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