Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.
Folgende Situation:
Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.
Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.
Folgende Fragen:
1.
Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?
2.
Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?
3.
Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?
4.
Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?
5.
Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?
Schon mal vielen Dank für Tipps.