Wer überprüft Bankkonto und Bargeldstand des Verstorbenen?

Hallo in die Runde mit einer vielleicht komplizierten oder auch einfachen Frage.

Folgende Situation:

Die Mutter von zwei Töchtern ist versorben ohne ein Testament zu hinterlassen. Der Ehemann ist bereits verstorben. Nach der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge müssten nach meinem Kenntnisstand die beiden Töchter gleichrangig erben.

Eine Tochter hat die Mutter gepflegt und hatte auch eine Kontovollmacht für das Sparkassen-Konto, dessen Nummer bekannt ist. Der anderen Tochter ist der Kontostand dieses Kontos aber nicht bekannt und es gibt für sie auch keine Hinweise, ob noch irgendwo ein anderes Konto besteht und ob noch irgendwo Barmittel vorhanden sind.

Folgende Fragen:

1.

Das Sparkassenkonto läuft auf den Namen der verstorbenen Mutter. Kann dieses Konto einfach durch die erbende Tochter mit Kontovollmacht weiter geführt werden? Oder MUSS dieses Konto aufgelöst werden?

2.

Wie verhält es sich rechtlich mit Geldbeträgen, die nach dem Tod der Mutter von diesem Konto abgehoben wurden? Gehören diese zur Erbmasse?

3.

Muss die Tochter, die die Vollmacht für das Konto hat, deklarieren, wozu sie ggf. vor dem Tod abgehobene höhere Geldbeträge verwendet hat?

4.

Muss die andere Tochter darauf vertrauen, dass die Schwester wahrheitsgemäße Angaben macht, oder überprüft jemand (Nachlassgericht, Notar, Rechtsanwalt) den Wahrheitsgehalt der Kontobewegungen? Kann die andere Tochter ggf. bei der Sparkasse eine entsprechende Auskunft einholen?

5.

Wie erfährt man, ob noch irgendwo andere Konten bestehen?

Schon mal vielen Dank für Tipps.

Nachlass
Gibt die Bank Auskunft über Kontostand des Erblassers ohne Erbschein?

Hallo.

Wir haben beim Notar einen Erbscheinsantrag gestellt und darüber eine notarielle Urkunde erhalten. So wie ich das sehe, ist das noch nicht der richtige Erbschein.

Nun müssen wir dem Nachlassgericht durch ein Nachlassverzeichnis über den genauen Wert & Schulden des Verbleibs Auskunft geben. Bargeld, Wertgegenstände, Firmen, Grundstücke, Konten, usw.

So weit ich das verstanden habe, müssen wir erst das Nachlassverzeichnis einreichen, aus dem danach die Gebühren für den Erbschein berechnet und dann der Erbschein ausgestellt werden kann. Richtig? Den muss ich doch mit Sicherheit erst bezahlen.

Nun sagt die Bank aber: Auskunft über den Kontostand/ Kontoauszüge und so weiter gibt es nur, wenn wir bereits mit dem Erbschein antanzen.

Wie soll ich denn dem Nachlassgericht Auskunft über das Vermögen, u.a. den Kontostand, geben, wenn ich die Auskunft nur mit dem Erbschein bekomme, für den ich aber überhaupt erst die Info brauche?

Ich blicke da nicht durch. Der Notar, bei dem wir es beantragt haben, hat uns auch nichts weiter erklärt ("Na halt einfach ausfüllen"), die Bank kann auch nichts weiter sagen und das Nachlassgericht hat Personalmangel und sowieso keinen Plan (Wir sollen doch bitte beim Notar fragen). Da kann ja irgendwas nicht richtig herum sein.

Wo ist mein Denkfehler?

Bank, Recht, Erbe, Girokonto, Nachlass, Notar, Nachlassgericht, Wirtschaft und Finanzen

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