Welche Rechte hat Lebensgefährtin eines Verstorbenen gegenüber den gesetzlichen Erben?

Mein Lebensgefährte ist verstorben. Uns gehört ein Haus - jedem 50 %. Ich erbe nichts, es besteht ein Vermächtnis für die 50 %/ seine Haushälfte. Die gesetzlichen Erbinnen erben den Rest, somit auch seinen gesamten Hausrat, Kleidung und sonstiges. Es geht nun darum, dass das halbe Haus geräumt wird. Es sind 2 Räume, in den z. B. auch Schränke (mit Inhalt) abgebaut werden müssen sowie 2 Schränke in unserem großen Keller - alles frei zugänglich, wo sich auch meine Sachen befinden. Das Verhältnis zu seinen Halbschwestern ist nicht besonders gut.... Nun wurde mir "angedroht", dass sie mit mehreren Leuten wiederkommen wg. der Räumung... Es sind alles fremde Leute... ich habe kein Vertrauen und kann nicht in 3 Etagen gleichzeitig sein und kontrollieren, ob nicht auch an meine Sachen ´rangegangen wird. Muss ich die Räumung der 3 Räumlichkeitn an EINEM Tag zulassen? Wieviel Leute MUSS ich in mein Haus lassen? Wie verhält es sich mit Sachen/ Schränken/TV/ Stereoanlage/ Garten-Gegenstände, die wir bisher gemeinsam genutzt haben? Nicht für alle Dinge gibt es noch Rechnungen! Es ist ein einziger Albtraum und keiner hat mich bisher beraten können. Ich bin in wirklicher Trauer!!! Und dann kommen diese Schwestern, die ihn seit Jahren nicht gesehen haben und sich auch nicht gekümmert haben, als er so krank war... und jetzt noch nicht einmal Blumen für das Grab mitbringen...aber das nur so nebenbei

Erbrecht, Hausrecht, Lebensgefährtin, Nachlass
Arglistige Täuschung beim Hauskauf?

Hallöchen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen, werde heute einige Fragen einstellen, da wir nur Pech mit unserem Hauskauf haben und verzweifeln Die Beziehung lief vorher perfekt, aber mitlerweile ist es eine finanzielle und auch Belastung für die Beziehung.

Hier die erste Frage:

Das Haus ist von 1986 Wir haben 202.000 Euro bezahlt. Der Vorbesitzer ging nicht aus dem Haus und obwohl wir 7 Wochen Luft eingebaut hatten, sind wir am letzt möglichen Tag aus unseren Wohnungen in das Haus gekommen. Was bedeutete zum ersten, dass die Handwerker noch lang nicht fertig waren und wir auf den Bau zogen. Wände mussten noch geschliffen werden und alles was wir haben ist mehr als verdreckt. Neu Möbel und Fenster Plissees total verdreckt etc.. Der Verkäufer verkaufte uns das Haus so, dass die Heizungsanlage regelmässig obwohl schon älter, regelmässig gewartet wurde. Dies ist laut Nachbarn nie passiert. Ein Wartungsheft existiert nicht und der Sticker auf der Heizung (keine Ahnung ob überhaupt echt) ist von 2013. Dann wurde seitens des Vorbesitzers am Stromkasten gefummelt, Veränderungen vorgenommen und es existiert kein FI-Schalter, der Kasten wurde weder abgenommen noch verplommt. Im Haus herscht eine evtl. Überspannung bei der Elektrik, keine Ahnung. Der 4 Receiver ist defekt. Leider hat unser Handwerksunternehmen extrem viel an der Elektronik gemacht. Zu erwähnen ist, es handelt sich dabei um ein Malerunternehmen. Steckdosen mussten 4 mal geändert werden weil immer falsch eingebaut.

Könnt Ihr mir helfen? Frage ist, können wir über den Anwalt, wo ich heute hingehe, Geld von den Verkäufern zurück erhalten? Das Haus hat zudem den Wert nicht. Alle in der Siedlung haben nicht mehr als 180.000 Euro bezahlt. Die Maklerin sagte uns aber dieses Haus wäre besonders hochwertig. Gehandelt hatte ich damals von 220.000 auf 202.000 Euro.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Rechtsanwalt, arglistige-taeuschung, Hauskauf, Heizungsanlage, Nachlass, Stromkasten

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