Müssen Enterbte mit ihrem Pflichtteil die Beerdigung des Vererbenden bezahlen?

Hallo alle zusammen !

Ich habe zu folgender Situation eine Frage:

Meine Bekannte hat 4 Kinder...3 Töchter und einen Sohn. Der Sohn ist verstorben und hat 3 mitlerweile erwachsene Kinder hinterlassen. Meine Bekannte hat mit einem Testament die 3 Kinder ihres verstorbenen Sohnes (also ihre 3 Enkelkinder) enterbt.

Damit ihre 3 Töchter die Beerdigng meiner Bekannten nach ihrem Tod finanzieren können, hat meine Bekannte 10.000 Euro als Festgeld bei einer Bank angelegt. Diese 10.000 Euro sollen also komplett nur für die Beerdigung genutzt werden !

Im Gesetz gibt es die Regelung, dass die Erben die Beerdigungskosten der Verstorbenen aus dem Nachlass der Verstorbenen bezahlen müssen. Wenn der Nachlass größer ist als die Beerdigungskosten, können die Erben den übrig gebliebenen Nachlass tatsächlich als Erbe behalten.

Nun meine Frage:

Müssen die 3 enterbten erwachsenen Enkelkinder meiner Bekannten mit dem Pflichtteil, der ihnen per Gesetz aus dem Nachlass zusteht, die Beerdigungskosten der Bekannten auch mit bezahlen ? Im Grunde genommen sind sie wegen der Enterbung ja keine Erben mehr, erben wegen dem Pflichtteil tatsächlich aber doch mit ! Der Pflichtteil berägt 1.250 Euro. Diese 1.250 Euro hätten die tatsächlichen Erben ja zu wenig für die Beerdigung wenn die Enterbten mit ihrem Pflichtteil nicht auch für die Beerdigungskosten aufkommen müssen ...

Ich hoffe ihr konntet mich verstehen und DANKE euch schon mal vielmals im Voraus für eure Antworten !

Erbe, Nachlass, Beerdigungskosten, Enterbung
Erbschaft, bin Scheidungskind.. Vater hatte nochmal geheiratet und weitere 2 Kinder bekommen

Hallo Liebe Gemeinde,

vielleicht könnt Ihr mir helfen. Gleich vorweg, meine Frage ist nicht aus Geldgier entstanden, sondern lediglich aus dem Grund weil ich nicht benachteiligt werden will. Es geht um meinen Vater. Als er und meine Mutter geheiratet haben waren beide noch sehr jung. Getrennt haben Sie sich als ich 6 Jahre alt war. Zu diesem Zeitpunkt war kein Vermögen vorhanden. Als mein Vater dann jahre später eine neue Frau kennen und lieben gelernt hatte, folgte auch bald die Hochzeit. Meine Stiefmutter brachte soweit ich weiß auch kein Vermögen mit in die Ehe, dies nur als Info. Und kurze Zeit später kam dann auch schon mein Halbbruder auf die Welt. Die halbschwester dann nochmal 10 Jahre später. Mein Vater und seine Frau gründeten eine Firma welche über die Jahre hinweg immer weiter wuchs und erfolgreich ist. . Nach und nach konnten Sie bis heute 5 Wohnungen kaufen. Ich schätze diese auf ca. 1,5 Millionen Euro Wert ein. Ich habe eigentlich nie großartig über das Thema Tod, Erben usw nachgedacht bis zu jenem Tag als mein Vater mir erzählte das für den Fall seines Todes er die kleinste Wohnung, besser gesagt ein Appartment für mich vorgesehen hat. Ich schätze diese Wohung auf einen Verkehrswert von ca 150.000€. Ja klar, das ist jede menge Geld, das will ich nicht abstreiten. Aber im Verhältnis zu dem Vorhandenen Vermögen empfinde ich eine Gewisse ungerechtigkeit. Achso, die Firma soll von meinem Bruder weigergeführt werden. Zum einem würde mich jetzt einfach nur eure Persönliche Meinung interessieren, vielleicht liege ich ja mit meiner Meinung total schief. Oder seit Ihr der Meinung das es ungerecht Verteilt wird? Vielleicht weiß ja auch jemand was die Gesetzgebung dazu sagt. Hier jetzt eine Vermutung und reiner Verdacht ohne genauere Details zu kennen.... Ich komme soweit mit meiner Stiefmutter aus, allerdings unterstelle ich Ihr das Sie alles versuchen wird mich soweit wie möglich zu benachteiligen, immerhin ist Sie darauf bedacht Ihre eigenen Kinder reich zu beerben. Mich würde es daher auch nicht wundern wenn die anderen vorhandenen Immobilien entweder bereits meiner Stiefmutter gehören würden, oder diese noch zu lebzeiten an meine Geschwister überschrieben werden damit im Falle des Falles keine Erbmasse mehr vorhanden ist. Was habe ich denn als Kind aus erster Ehe für Rechte oder möglichkeiten mich vor benachteiligungen zu schützen? Bzw was würde mir denn lt Recht tatsächlich zustehen? Vielleicht ist ja mein Empfinden einfach falsch....

Danke für eure Tipps

Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Nachlass
Was muss ich nach dem Tod des Vaters alles machen, wenn ich mit ihm in einem Haus gelebt habe und dort bis zum Verkauf noch weiterleben will?

Mein Vater ist vor 2 Tagen im Krankenhaus nach langer Krankheit verstorben. Er hat mir seit Jahren erzählt, dass ich das Haus erbe, dass ich der Haupt-Erbe bin und meine Schwester nur einen Pflichtanteil bekommt. Er war sehr offen darüber und meine Schwester weiß auch davon. Vor seinem Tod hat er mir sein Testament anvertraut und gemeint ich soll es nach dem Tod beim Nachlassgericht einreichen. Kann ich laut der Amtsgerichtsseite nicht, da mir die Sterbeurkunde fehlt. Meine Schwester meinte, die bekommt sie erst vom Bestattungsinstitut und da muss sie erst Unterlagen einreichen die nun nicht alle im Chaos meines Vaters auffindbar waren.

Ich bin mit meiner Schwester unabhängig von der Erbschaft sehr zerstritten und es kann gut möglich sein, dass sie mich anlügt oder die Testamentabgabe behindert etc.

Ich habe das Gefühl das kann noch Tage oder Wochen dauern. Internetsuche hat mir gesagt, dass ich verpflichtet bin das Testament einzureichen, sobald ich vom Tod erfahren habe. Aber wie soll das gehen ohne Sterbeurkunde?

Ich habe bei meinem Vater gewohnt. Alle Rechnungen/Versicherungen etc. liefen auf seinem Namen. Ich hab mich an den Kosten nur per Barzahlung beteiligt. Meine Schwester hat mir gesagt, dass sie sein Bankkonto schon gesperrt hat.

Was bedeutet das nun für mich? Steh ich beim Monatswechsel in wenigen Tagen ohne fließend Wasser, Strom, Internet etc. da? Sind dann auch alle Versicherungen weg? Und wie soll ich das alles auf mich umschreiben lassen, wenn mir nichts davon gehört und die Erbschaft noch Monate dauern kann? So wie ich meinen Vater kenne, wird das Testament nicht formgerecht sein. Es ist in einem einlaminierten Umschlag mit seiner Unterschrift drauf. Ich weiß nicht wie es im Umschlag aussieht, ob es handschriftlich ist, seine Unterschrift mit Namen oder Ort enthält.

Selbst wenn alles geregelt ist, weiß ich nicht wie es weitergehen soll. Mein Vater hinterlässt ein sehr großes, aber auch altes und renovierungsbedürftiges Haus. Es ist vom Keller bis zum Dachboden inklusive Garagen vollgestopft mit Sachen deren Wert man schlecht schätzen kann. Ich kann das nicht beurteilen. Die Möbel sind fast alle nicht abbaubar. Wie verkaufe ich so ein Haus und dessen Inhalt und was mache ich, wenn sich das Haus nicht verkaufen lässt? Er hinterlässt kein nennenswertes Barvermögen, wenn ich Glück habe reicht das Geld für seine gewünschte Feuerbestattung.

Aber von was zahle ich dann meiner Schwester ihren Pflichtanteil? Mein aktuelles Vermögen reicht dafür nicht aus. Muss ich dafür einen Kredit aufnehmen oder kann ich warten bis das Haus verkauft wurde? Weil Kredit aufnehmen und dann auf einem Haus sitzen bleiben, das ich nicht losbekomme stelle ich mir als Alptraum vor.

Der Wohnungsmarkt ist aktuell eine Katastrophe. Es ist schwer eine passende Wohnung zu finden und ich habe auch keine Erfahrung darin. Jetzt schon ausziehen und dann noch monatelang das unbewohnte Haus mitzubezahlen, würde meine finanziellen Mittel auffressen.

Ich weiß nicht mehr weiter :(

Haus, Wohnung, Geld, Testament, Erbe, Vater, Eltern, Erbschaft, Familienprobleme, Geschwister, Hausverkauf, Nachlass, Streit, Todesfall, Nachlassgericht, Sterbeurkunde

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