Unser Vermieter möchte einen Balkon anbauen - als Modernisierungsmassnahme ist dies bereits angekündigt - Erhöhung der Miete 60€ - Muss ich zahlen?

Bei baulichen Veränderungen ist es dem Bauherren ja gelegen das einheitliche Bild der Immobilie (Immobilien bei mehreren) beizubehalten. An unserem Haus sollen im Laufe diesen Jahres (Baubeginn ab 04/17) Balkone angebaut werden, das Schreiben dazu erhielt ich am Dienstag den 10.01.2017. Unter dem Gesichtspunkt des einheitlichen Bildes aller zusammengehörigen Häuser in unserer Strasse die auch der selben Gesellschaft gehören würde ein solcher Anbau aber bedeuten, das nur an der schmalen Seite unseres Hauses ein Balkon angebaut wird, da alle anderen Häuser desselben Vermieters in der selben Strasse die einen Balkon haben diesen jeweils an der schmalen Seite (links bzw. rechts) des Hauses haben. Dies bedeutet weiter, das nur die drei Wohnungen (drei Mietparteien) die an der äusserst rechten bzw. linken Seite des Hauses sich befinden Zugang zu den Balkonen haben (welcher Mieter oder Eigentümer lässt schon seinen Nachbarn in die Wohnung – es sei denn es ist ein langjähriger Freund oder ein Familienmitglied). Das würde weiter bedeuten die Wohnungen an der Voder und Rückseite des Hauses würden keinen Balkon bekommen und haben folglich keine Verbesserung der Mietqualität (hier Erhöhung der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnungen) zu erwarten. Ein Zugriff auf den neuen im Rahmen der "Modernisierungsmassnahme" zu bauenden Balkon ist auch nicht möglich (der Zugang zum Balkon erfolgt über die entsprechende Fremdwohnung). Nur die drei Mietparteien an der späteren Balkonseite (schmale Seite des Hauses) könnten den Balkon vollumfänglich nutzen und hätten somit auch mehr Wohnfläche zur Verfügung. die restlichen nicht (Meine Wohnung gehört zu den letzteren (Längsseite des Hauses - Vorne)Unser Vermieter hat schon über eine Mietpreiserhöhung nach Ende der „Modernisierungsarbeiten“ von 60€/Monat wegen den Baukosten in Höhe von rund 79tsd Euro für den Balkon schriftlich informiert (Es sollen mehrere Häuser derart "modernisiert werden"). DIe Erhöhung der Mietkosten soll von allen Mietparteien getragen werden - auch von denen die aufgrund der Tatsache das Ihre Wohnung nach hinten oder vorne gelegen sind nicht an der Seite keine Balkone bekommen (Alle Mieter haben das selbe Schreiben erhalten mit den Angaben zur zu erwartenden Mietpreiserhöhung) Da ich den Balkon folglich nicht nutzen kann bezahle ich für meine 47qm Wohnung trotzdem 60€/monatlich mehr als bisher obwohl ich nicht mehr Wohnraum zur Verfügung, folglich keine Verbesserung der Wohnverhältnisse zu erwarten habe (bei mir bleibt alles beim alten) Muss ich dann trotzdem die 60€/Monat Mieterhöhung zahlen meine nach den Baumassnahmen zu zahlende Miete beträgt nach dem Ende der Massnahme statt bisher € 462,72 (w +NK) dann 522,72 (w+NK) also € 11.12 je Quadratmeter (das ist in Dortmund schon fast der Preis für eine Gewerbeimmobilie im unteren Preissegment) - die Baumassnahme ist ja als "Modernisierungsmassnahme" angekündigt. Oder kann ich dagegen (erfolgreich) Widerspruch einlegen. Vielen Dank für Eure Antworten.

Wohnung, Mietrecht, Modernisierung, mieten
Modernisierung des Bades! Ist das so rechtens?

Hallo,

wir wohnen seit mehr als 10 Jahren in einem Mehrfamilienhaus zur Miete.

Das Bad in unserer Wohnung ist knappe 50 Jahre alt (die Badausstattung ist ähnlich alt und versprüht den Charme der 60iger Jahre, also alte Badewanne, altes Klo, alter Spülkasten, 60iger Jahre Fliesen usw.) und unser Vermieter möchte gerne das ganze Bad sanieren / modernisieren. Es soll laut unserem Vermieter eine gründliche allumfassende Sanierung werden, also sämtliche alten Sanitärobjekte raus, anstelle von Badewanne nur noch eine Dusche, der Spülkasten fürs WC soll in der Wand verschwinden, sämtliche Fliesen sollen ersetzt werden, natürlich auch Einbau neuer Armaturen... wie gesagt: alles!

Vor ca. 6 Wochen (zweite Julihälfte) war der Vermieter mit fünf verschiedenen Handwerksfirmen bei uns in der Wohnung zur Visite, Ausmessung und Angebotseinholung.

Von Seiten des Vermieters hieß es dann, er würde sich melden, falls es mit den Handwerksfirmen (Angebote, Preise) klappt und er sich mit einer von denen einig wird. Außerdem erwähnte er beiläufig, dass die Modernisierung dann zeitlich wohl in den September oder Oktober fallen würde. Alles mündliche Aussagen im Hausflur.

Danach war wieder 6 Wochen Funkstille…

Jetzt heute der Anruf, mit der Ankündigung der Modernisierung, die in knapp 3 Wochen starten soll und ca. 2 Wochen dauern soll.

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Vermieter drei Monate vorher schriftlich ankündigen muss wann er die Modernisierungsarbeiten genau vorhat (zumindest bei solchen großen Modernisierungsangelegenheiten)!? Wir fühlen uns etwas überrumpelt, weil eine Ankündigung des Modernisierungstermins drei Wochen im Voraus arg kurzfristig ist. Wir haben ja auch unsere eigenen terminlichen Verpflichtungen & Pläne (Job, Schule, Urlaub etc.). Eigentlich wollten wir in einer der betroffenen Wochen unsere Familie in Österreich für ein paar Tage besuchen. Und arbeiten und zur Schule müssen wir ja auch. Wie soll denn das funktionieren? Früher gemachte mündliche Aussagen a la „wahrscheinlich im September oder Oktober“ sind mir nicht spezifisch genug. Wir können uns ja nicht die gesamten zwei Monate freihalten. Wir brauchen doch auch Planungssicherheit.

Und wie ist das während der Sanierung? Wir müssen ja auch auf Klo und uns duschen. Wir können ja nicht vom Balkon defäkieren / urinieren und uns im nächsten See / Fluss waschen. Haben wir rein rechtlich ein wenig Mitspracherecht bei der terminlichen Gestaltung? Ist eine Wohnung ohne sanitäre Anlagen überhaupt bewohnbar? Wo gehen wir die Zeit über Duschen? Was ist zumutbar? Was sagt die Erfahrung? Was sagt das Recht?

Bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar. Vielen Dank, ThomasGerl

Wobei mir nicht ganz klar ist, warum der Vermieter jetzt mit Gewalt das Bad renovieren will, vor allem da wir in etwa einem Jahr ausziehen. Wäre es für den Vermieter nicht sinnvoller das Bad zeitlich zwischen unserem Auszug und dem Einzug nachfolgender Mieter zu modernisieren?

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Wann ist ein neues Dach denn eine Modernisierung und wann Instandhaltung?

Hallo an alle,

heute mal keine Frage zum Hund ;)))

Also, das bereits gedämmte Dach in unserem Haus soll neu gemacht werden. Grund dafür ist, es ist grottenschlecht gemacht worden, der Vermieter ist so oder so verpflichtet das zu ändern, das ist klar.

Aber, man möchte es uns als gaaaaanz tolle Sache verkaufen, man sei besorgt, man möchte den Mietern Heizkosten sparen, man ist so nett und entgegenkommend, bla, bla, bla.....

Und weil das so teuer ist, will man das Modernisierung nennen und auf die Mieter umlegen. Wenn nicht ganz, dann aber doch zum Teil.

Nun wäre das ja keine Modernisierung, das Haus ist über 20 Jahre alt und wirklich "hingerotzt" worden. Wenn das Dach jetzt neu gedämmt wird, ist das eine Instandhaltung, keine Modernisierung. Weil es so grottenschlecht gemacht wurde. Ohne Dampfsperre, ohne Zwischendecke, die Folie ist ungeeignet und lose usw. Der Dachdecker, der letztens hier war, sagte, so etwas dürfe heute nicht mehr vermietet werden.

Und wie immer, verlässt man sich im Haus darauf, dass ich das schon regele also werde ich das tun müssen. Ich habe schon Termine beim Mieterverein und auch bei einem anderen Anwalt für Mietrecht. Man sagte mir schon, dass es "nur" eine Instandhaltung sei aber ich muss trotzdem dahin um alles abzuklären.

Trotzdem frage ich auch hier weil einige Experten dabei sind. Wie kann der Vermieter/Verwalter das so drehen, dass es evtl. doch (zum Teil) als Modernisierung durchgeht? Das möchten die unbedingt durchprügeln....

Danke für eure Antworten.

Modernisierung, Dach, Dämmung, Mietshaus

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