Mietvertrag Sonderkündigungsrecht?

Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung unterschrieben. Im Vertrag steht Mietbeginn zum 01.07.2024, eigentlich wäre die Schlüsselübergabe gestern gewesen, der Makler hat sich aber nicht mehr gemeldet (obwohl es so vereinbart war) heute hat er mich dann angerufen um mir mitzuteilen, dass die Wohnung nicht rechtzeitig fertig wird. Das Bad fehlt quasi noch, die Parkplätze, die Terrassen, Mülltonnen, Briefkästen, Klingeln fehlen ebenfalls. Einzug erst in 2-4 Wochen möglich, aus meiner jetzigen Wohnung muss ich zum 01.07. raus, da sie neu vermietet wird und sitze auf der Straße. Ich bin generell sehr enttäuscht, es gab noch weitere Unstimmigkeiten und ich habe einfach kein gutes Gefühl mehr.

Jetzt frage ich mich, ob ich aus dem Mietvertrag raus komme bzw. ob ich Recht auf Sonderkündigung habe, da die Wohnung nicht zum vereinbarten Mietbeginn bewohnbar ist.

Ich habe bereits mit einem Anwalt vom Mieterschutzbund telefoniert, er hat mich auf BGB 543 verwiesen und meint ich kann fristlos kündigen und muss nichts zahlen.

"Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen.

(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird"

Ich bin mir unsicher, ob das wirklich stimmt, da die Wohnung ja "nur" 2 Wochen später bewohnbar ist?

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