Ich bin Mieterin einer Wohnung. Nun hat eine Fensterscheibe einen Riss. Es handelt sich um Doppelglas und der Riss befindet sich auf der äußeren Scheibe, d. h. ich bin nicht die Verursacherin des Schadens. Mein Vermieter verlangt nun dass ich die neue Fensterscheibe bezahle. Meiner Meinung nach handelt es sich aber um einen Gebäudeteil, damit sein Eigentum. Da ich den Schaden nicht verursacht habe bin ich nicht zur Übernahme der Kosten bereit. Er behaupet ich wäre dazu verpflichtet Glasschäden zu tragen. Frage: Wer muss für die neue Fensterscheibe aufkommen? Gibt es hierzu Gesetze / Mieterschutz? Hatte jemand evtl. schon den gleichen Fall? Bitte keine "ich vermute" Antworten, damit ist das Forum schon voll ;-)