Ist die Zusage des Vermieters für eine Wohnung bindend?

Hallo,

aktuell gibt es ein richtiges Kuddelmuddel hi sichtlich einer Wohnung, weil der Vermieter ständig seine Meinung ändert.

Eine Zusage hatte ich schon und es hieß, dass der Mietvertrag vorbereitet und danach zugesandt wird.

Jetzt heißt es, dass man der aktuellen Mieterin ein Angebot für die Küche unterbreiten soll, da man die Küche damals für die Mieterin gekauft hatte und diese monatlich per Raten abgezahlt wurde. Jetzt ist ein Restbetrag von 5.000€ offen und die aktuelle Mieterin möchte, dass diese vom neuen Mieter übernommen wird.

Ich möchte hier auch nicht alle Details und Wendungen nennen, da es sonst den Rahmen sprengt.

Ich hatte die Zusage bei der Besichtigung per Handschlag und im Anschluss noch per Mail und WhatsApp, dass man mir den Mietvertrag zusenden würde.

Jetzt sind plötzlich wieder zwei andere Kandidaten im Rennen und man soll der aktuellen Mieterin ein Angebot für die Küche unterbreiten, zeitgleich bekam ich die Empfehlung den Preis für die Küche zu drücken, da diese gebraucht ist und keine 5.000€ wert sein soll. Die Übernahme der Küche sei nicht verpflichtend aber wieso soll ich ein Angebot unterbreiten, wo man nicht weiß, wer am Ende den Zuschlag für die Wohnung erhält?! Ich blicke da nicht mehr durch.

Jedenfalls wollte ich wissen, ob eine Zusage per Handschlag, schriftlich per Mail und WhatsApp bindend ist?

Mieter, Vermietung, Mietvertrag, mieten, Zusage

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mieten