Mündliche Wohnungszusage kann man dafür belangt werden?

3 Antworten

Der Vermieter hat es auf jeden Fall versäumt, mit Dir innerhalb kurzer Frist in Kontakt zu treten, um mit Dir einen schriftlichen Mietvertrag zu machen.

Du hast zwar gesagt, dass Du die Wohnung gerne hättest, aber direkt vom Vermieter hast Du doch niemals was gehört, dass er sie Dir auch geben würde. Was hätte die dritte Person schon in dem Fall zu sagen?

Du hast die Wohnung reservieren lassen, aber weder die dritte Person noch der Vermieter haben offenbar Anstalten gemacht, um das auch schriftlich zu fixieren.

Wer sagt Dir denn, dass die Wohnung nicht längst anderweitig vergeben ist?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Meiner Meinung nach ist die mündliche "Reservierung" wirkungslos.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Hi,

rechtlich gesehen, habt ihr einen mündlichen Vertrag, dieser ist bindend.

Dein Vertragspartner kann also auf den Vertrag bestehen.