WBS in 2 Städten?

1 Antwort

Wenn es das selbe Bundesland ist sollte der WBS eigentlich auch dann gelten:

Ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht in anderen Bundesländern

Ein Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland (bei sogenannten „gezielten“ Wohnberechtigungsscheinen eventuell auch nur für die Gemeinde), in der er ausgestellt wurde.

  • Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein aus Hessen haben, so hat dieser grundsätzlich in Hamburg keine Gültigkeit.
  • Auch bei einem Wohnortwechsel ist der Schein neu zu beantragen.

Quelle: https://www.promietrecht.de/Wohnberechtigung/WBS-ich-hab-ihn/Wohnberechtigungsschein-Angaben-und-Gueltigkeit-E2529.htm