WBS in 2 Städten?
Ich habe kürzlich einen WBS (Wohnberechtigungsschein) für meine Heimatstadt erhalten. Jetzt bin ich beruflich gezwungen in eine andere Stadt zu ziehen. Ist es möglich dass ich dort ebenfalls einen WBS beantrage bzw ist es rechtlich in Ordnung (ich liege innerhalb der Gehaltsgrenze)? Mit meinem aktuellen wbs ist derzeit keine Wohnung angemietet und im Internet finde ich keine helfenden antworten.
Vielen Dank schonmal
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schnoofy/1542916358235_nmmslarge__55_50_530_530_815950bcca757d583e2decf9fc001fa2.jpg?v=1542916358000)
Wenn es das selbe Bundesland ist sollte der WBS eigentlich auch dann gelten:
Ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nicht in anderen BundesländernEin Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland (bei sogenannten „gezielten“ Wohnberechtigungsscheinen eventuell auch nur für die Gemeinde), in der er ausgestellt wurde.
- Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein aus Hessen haben, so hat dieser grundsätzlich in Hamburg keine Gültigkeit.
- Auch bei einem Wohnortwechsel ist der Schein neu zu beantragen.