"Hiermit kündigen wir Ihnen den Mietvertrag fristlos zum 30.07.2024" - Kann man etwas fristlos kündigen und dann trotzdem ein späteres Datum als heute nennen!?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

5 Antworten

Wenn ein Kündigungsgrund nach § 543 BGB vorliegt, können beide Parteien außerordentlich fristlos kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist fristlos und nicht zu einem bestimmten Termin.

Wenn überhaupt, müsste der Vermieter fristlos kündigen und eine Räumungsfrist gesondert setzen.

Es ist klar, dass bei der fristlosen Kündigung keine sofortige Räumung einer Wohnung möglich ist. Der in der Wohnung bleibende Mieter schuldet bis zum tatsächlichen Auszug Nutzungsentschädigung und nicht mehr Miete.

Kommt es zur Räumungsklage kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen eine Räumungsfrist einräumen. 721 ZPO

Ja

"fristlos" bedeutet in diesem Fall "außerordentlich, ohne Beachtung der Kündigungsfrist".

Sei froh, dass Du 14 Tage Gnadenfrist bekommen hast - wie schafft man es überhaupt, fristlos aus der Wohnung gekündigt zu werden?Miete nicht bezahlt?

Die Formulierung ist zwar nicht richtig. Aber wenn du dem Vermieter einen Grund gegeben hast, dir fristlos zu kündigen, gilt die Kündigung. Dass du nicht am gleichen Tag ausziehen kannst, ist ja klar. Jedenfalls kann der Vermieter dann auch per sofort die Räumungsklage betreiben.

Im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis kann man die Wohnung ja nicht von jetzt auf gleich verlassen.

Ja

Grundlegend ja, denn in diesem Kontext möchte Dir der Vermieter erst mal nur "außerordentlich" ohne Wahrung der gesetzlichen Kündigungs-Mindestfristen Dein Mietverhältnis kündigen.

Eine gewisse Räumungsfrist muß der Vermieter je nach Umfang des abzutransportierenden Hausstandes aber auch bei einer "fristlosen" Kündigung einräumen.